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Thompson II 252, 454; 1622.3.

K4053 Das bestohlene Heiligenbild.

A

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icht ganz so bekannt, wie die Geschichte von dem Müller vonSanssouci als Beleg für die Rechtlichkeit des großen Preußen-königs in Sachen der Zivilrechtspflege ist eine andere Sage, dieseine gütige Menschlichkeit in hochnotpeinlichen Dingen dartunsoll und dabei zeigt, welch grimmigen Humor man dem alten Frizz zutraute.Zum ersten Male steht diese Erzählung, wie es scheint, in der ErlangerRealzeitung vom 30. Jänner 1784; wenigstens wird dieses Blatt, das mirnicht zugänglich geworden ist es ist weder in München, noch in Erlangenvorhanden als Quelle zitiert in der Dritten Porzion des Antihypochon-driakus, Erfurt, 1784, bei Georg Adam Keyser, 49 f., 65. Dort heißt es:In einer katholischen Stadt von Preusisch- Schlesien bemerkte man, daßein Altar in der Pfarrkirche an den um ihm aufgehangenen kleinen silbernenHerzen und andern dergleichen frommen Opfern ganz unmerklich Abnahmelitte. Man forschte herum, und entdekte, daß ein Soldat von der Garnisonsich vorzüglich beeiferte, immer der erste in der Kirche und der lezke herauszu seyn; man hielt ihn also einmal beym Ausgang an, und fand würklichdergleichen Opferherzen ben ihm. Dieser Überzeugung zum Troz läugneteer dennoch, daß er solche entwendet habe, sondern behauptete feftiglich:Die heilige Jungfrau Glossar ::: zum Glossareintrag  Jungfrau, welche er in seinen Nöthen feurig anriefe, brächteihm ben Nachtzeit diese Silberstücke selbst in sein Quartier. Auf diese Aus-flucht achtete man aber nicht, sondern sprach ihm das Todesurtheil. Alleinals solches zur Genehmigung an des Königs Majestät kam, ließ derselbeerst einige der ersten katholischen Theologen von Berlin oder Breßlau zusich rufen und legte ihnen die Frage vor: ob nach den Lehrsätzen ihrerReligion solch ein Fall möglich sey? Sie antworteten einmüthig: ein Wunder-werk seŋ zwar äußerst selten, allein doch nicht durchaus unmöglich, und dieseErklärung ließ sie der König auch unterzeichnen; worauf er unter dasUrtheil schrieb: Der vorgebliche Übelthäfer wird von der Todesstrafe los-gesprochen, da er zumal den Diebstahl zu leugnen beharret und nach derErklärung der Theologen seiner Religion das nach seiner Versicherung zuseinem Besten gewürkte Wunderwerk nicht unmöglich ist; allein für dieZukunft verbiete ich ihm ben Lebensstrafe, weder von der heiligen Jungfrau Glossar ::: zum Glossareintrag  Jungfraunoch von irgend einem andern Heiligen etwas mehr anzunehmen."

Etwas gekürzt ist dieser Text in der zweiten Sammlung der Anekdotenund Karakterzüge aus dem Leben Friedrichs des Zweifen, 43 f.; eine wesent-

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