11. Kapitel
Natur- und Landschaftsschutz
Eine schematische Darstellung der Heimatschutz-anliegen noch vor der Gründung des Verbandes für ein Refe-rat bei der Salzburger, Tagung für Denkmalpflege undHeimatschutz 1911 entworfen( vgl. 3/5)- nahm bereits diebeiden Hauptbetätigungsfelder der Bewegung vorweg.Gleichrangig standen dabei die Maßnahmen zum„ Schutz derheimatlichen Natur" und zum„ Schutz des heimatlichen Men-schenwerkes" nebeneinander.
Auch auf dem Gebiet des Natur- und Landschafts-schutzes vertrat die Heimatschutzbewegung, was auf einebestimmte Art Anliegen aller war und nur noch weiter in denStand einer Idee versetzt werden mußte. Ihr Engagement galtdem Schönen und Eigenen, den Symbolen und Garantennaturnahen Daseins. Die praktische Umsetzung dieser Idealewar das Ziel, und so trat die Heimatschutzbewegung als Spre-cher einer breiten fortschrittsskeptischen Naturbegeisterungauf, in der sich bürgerliche Landschaftsästhetik mit der wis-senschaftlichen und dilettierenden Beschäftigung mit den, Tieren, Pflanzen und Naturdenkmalen der Heimat' traf.
Institutionalisiert wurde der Natur- und Land-schaftsschutz noch im Ersten Weltkrieg durch eine eigeneFachstelle im Rahmen des Heimatschutzverbandes, die 1923dem staatlichem Bundesdenkmalamt unterstellt wurde und alsVermittler zwischen den zuständigen Stellen im Bundesdenk-malamt, in den Ministerien, den Bundesländern und den zahl-reichen natur- und heimatschützerischen Laienverbänden fun-gierte. Die gesetzliche Verankerung von Naturschutzanliegenwar von vornherein das Ziel der Bewegung. Kleinen Anfängen- bezeichnenderweise etwa der Propagierung von Verordnun-
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