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Dienst an der Heimat
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zur( nicht zuletzt akademisch- beruflichen) Konkurrenz der Kulturkreis-lehre à la St. Gabriel und Pater Schmidt ein Konzept der„ Lebens-kreise" vertreten, worunter er den„ Inbegriff der stetigen Erlebnisseeiner Menschengruppe in Hauswirtschaft, Beschäftigung und geselligemDasein, aus denen ihre Bräuche, Sitten und Anschauungen erwachsensind 262, verstand und auf das wir hier ebenso wenig einzugehenhaben, wie auf seine etwa zeitgleich erschienene„ Grundlegung“ derVolkskunde, in der nicht nur recht selbstsicher„ der Inbegriff desLebenskreises" als„ Zielsetzung der volkskundlichen Wesensschau"
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18. Juli 1947- Polizeidirektion Wien, Vereinsbüro, an Sicherheitsdirektion Wien: Antrag aufbehördliche Auflösung:„[...] In der letzten h.a. vorgelegten Wahlanzeige für das Jahr 1940wurde Dr. Eduard Zenker, Ministerialrat, Wien XVIII., Wallrieẞstrasse 11/8 wh., als Vereins-führer, Dr. Edmund Mudrak, Beamter, Wien XVIII., Schindlergasse 3a wh., als Stellvertreter,und Ernst Knyrim, Buchhändler, Wien I., Stadiongasse 9 wh., als Kassier berufen. Nach denErhebungen befindet sich Dr. Zenker seit ca einem Jahr in Untersuchungshaft des Landes-gericht Wien I und soll dem Volksgerichtshof zur Aburteilung vorgeführt werden. ErnstKnyrim hält sich in Deutschland auf und Dr. Mudrak gibt an, dass an Vereinsvermögen It.Zuschrift des Kassiers Knyrim 1 Sparbuch Nr. 17023 der N.Ö Darlehens- und Sparkasse[...]mit einer Einlage von 34.74, 1 Sparbuch Nr. 14985 der Landeshypotheken- Anstalt für Nieder-österreich[...] mit einer Einlage von S. 36.53, 1 Sparbuch Nr. 13/ 22612der Creditanstant-Bankverein[...] mit einer Einlage von S. 2790.45 und ein Scheckkonto Nr. 26.932 des Öster-reichischen Postsparkassenamtes mit einem Guthaben[...] von S. 61.99 Altguthaben undS. 90.- Altsperrguthaben vorhanden ist. Da dieser Verein somit weder den Bedingungen seinesrechtlichen Bestandes noch nach den Satzungen den Grundsätzen des demokratischen Staatesentspricht, wird nach§ 24(§ 6) des Gesetzes vom 15. November 1867, RGB1. 134, über dasVereinsrecht seine behördliche Auflösung mit dem Ersuchen um Mitteilung einer Verfügungüber das Vereinsvermögen und allfälliger Bestellung eines Liquidators beantragt.“( Auflösungmit Bescheid vom 7. August 1947, Begründung: fällt unters Verbotsgesetz, cf. Neue Sat-zungen anno 1939.
20. Juli 1950 Beschluß des Bezirksgerichtes Döbling über die Liquidierung des Vereins-vermögens, das nach Abzug diverser Posten der Öster. Akademie der Wissenschaften„, zurVerwendung für wissenschaftliche Zwecke in sinngemässer Anwendung der Bestimmungendes aufgelösten Vereines“ übergeben wurde.
261 Werner Petermann: Die Geschichte der Ethnologie. Wuppertal 2004, S. 583 ff.
262 Arthur Haberlandt: Taschenwörterbuch der Volkskunde Österreichs. Wien 1953, S. 99.Siehe auch Arthur Haberlandt: Lebenskreise als ein Forschungsziel der Volkskunde. Ein Bei-trag zur Methodenlehre. In: Walther Steller( Hg.): Festschrift für Theodor Siebs zum 70.Geburtstag 26. August 1932. Breslau 1933, S. 377-392. Zitiertes„ Taschenwörterbuch"( der,, andere Teil" ist 1959 erschienen) war eine der letzten Arbeiten Haberlandts, der nach Krieg,Amtsenthebung und Pensionierung in„ Jahre des Stillschweigens" verfiel. Und für Schmidtbot dann auch„ das kleine Lexikon, zu wenig an anderen Unternehmungen ähnlicher Artorientiert und in der Ausführung der einzelnen Artikel viel zu sehr von unwirscher Kritik ander zeitgleichen Forschung erfüllt,[...] sehr viel Ansatzpunkte zu herbem Widerspruch."Schmidt 1964( wie Anm. 256), S. 235.