Druckschrift 
Geteilte Erinnerungen : Tschechoslowakei, Nationalsozialismus und die Vertreibung der deutschsprachigen Bevölkerung 1937-1948 = Rozdělené vzpomínky : Soužití v Československu, nacistická okupace a vyhnání německy mluvícího obyvatelstva 1937-1948 = Rozdelené spomienky : spolužitie v Československu, nacistická okupácia a vyhnanie nemeckých obyvateĺov 1937-1948
Entstehung
Wien [2017]
Seite
50
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NATIONALITÄTEN, FAMILIENIDENTITÄTENUND SPRACHEN

In der Ersten Tschechoslowakischen Republik von 1918 bis 1938 wur-den die Nationalitäten in Volkszählungen ermittelt. Die Ergebnisse bo-ten die Möglichkeit und Voraussetzung zur nationalen Selbstbestimmunginnerhalb der Grenzen des Staates, schlossen aber auch einen gewissenZwang zum nationalen Bekenntnis ein.

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Was die Frage nach Nationalität und Sprache nicht berücksichtigte,waren die gemischten Ehen und Familien, die wenn man in den Fami-lien zwei Generationen zurückging in Städten und zweisprachigen Regi-onen eher die Regel als die Ausnahme darstellten. Sie wurden zum Entwe-der- Oder gezwungen, obwohl die gemischten Familien das beste Zeugnisfür das lebendige Miteinander der Sprach- und Volksgruppen waren.

Bis 1938 hatte die nationale Selbstpositionierung gerade so viel Be-wandtnis, wie der Einzelne ihr verleihen wollte. Im öffentlichen Lebenschien nicht notwendigerweise auf, ob sich jemand als Tscheche, Deut-scher, Slowake, Magyar, Ukrainer, Pole oder ebenfalls als Nationalitätabgefragt- Jude definierte. Die nationale Zugehörigkeit wurde erst durchindividuelles Engagement in national geprägten Organisationen sichtbar.

Ab 1938/39 entschied die» Volkszugehörigkeit« plötzlich über die Exis-tenz jedes Einzelnen. Für viele war es nach wie vor eine Selbstverständlich-keit, wohin sie» gehörten«. Für andere wurden die Entscheidung und derBekenntniszwang zum Dilemma. Für rassistisch verfolgte Gruppen, also furJuden und Roma, wurde die oktroyierte Zugehörigkeit zum Todesurteil.

Aufgrund eines Vertrages zwischen dem Deutschen Reich und derTschechoslowakischen Republik bestand für einen Teil der Bewohner derGrenzgebiete und des später errichteten Protektorats Böhmen und Mäh-ren eine Optionsmöglichkeit hinsichtlich ihrer Staatsangehörigkeit je nach>> Volkszugehörigkeit«, zu der sie sich bekannten. Relevant war das vorallem fur zweisprachige Personen und Mitglieder tschechisch- deutsch ge-mischter Familien, mithin für einen beträchtlichen Anteil der tschechoslo-wakischen Bevölkerung, die mit dieser Entscheidung auch politische undpragmatische Wahlmöglichkeiten besaß. Die Konsequenzen der Optionwaren damals jedoch kaum absehbar.

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