administrativen Seite des Reformkatholizismus im Bereich oberitalienischerBistümer, die durch Staatskanzler Kaunitz dem Wiener Hof vermitteltworden sind 3). Die damals herrschende Vielfalt der Gebiete geistlicherGewalt 74) bedingt keine Unterschiede in den die Frömmigkeit betreffendenErlässen und Verfügungen. Durch die wachsende Macht des Staates gegen-über der Kirche gleichen sie sich in ihrer Abhängigkeit von landesfürstlichenVerordnungen weitgehend 75). Der zu Tage tretende Vorrang der staatlichenüber die kirchliche Sphäre führt unter Josef II. auch territorial zur vollenAngleichung der kirchlichen an die staatlichen Grenzen.
Die innere Organisation der Kirche in Wien und Niederösterreich, dasAuftreten der Orden, ist zusammenfassend nicht dargestellt worden. Zu denalten Orden, die im 17. Jahrhundert eine innere Regeneration durch-machen 76), ist für unseren Zusammenhang besonders die Wirksamkeit derneuen Orden und im allgemeinen die öffentliche Einschätzung, die sie inihrer meist missionierenden Tätigkeit erfuhren, wichtig. Das Auftretenneuer Bildtypen und der damit verbundenen Andachtsformen ist, da daspraktisch theologische Schrifttum fast ausschließlich in den Händen derOrden lag 77), ursächlich mit deren Wirken verbunden. In Wien kamen zuden alten Orden seit dem 17. Jahrhundert eine Reihe neuer und besondersvolksmissionarisch wirkender hinzu 78), während sich allgemein der Einflußder Jesuiten steigerte. Ebenso waren die Verhältnisse auf dem flachen Land.Aus dem im vorigen ausgeführten Verhältnis von Kirche und Staat erklärtsich aber die seit Maria Theresia beginnende Ablehnung des Ordenslebensüberhaupt, die sich im Verbot der dritten Orden äußerte und den Ordens-nachwuchs besonders der Jesuiten drosselte 79). Dabei wurde die auferkirch-liche Entwicklung durch eine Gruppierung innerhalb der Orden selbstunterstützt, indem die Prämonstratenser, Augustinereremiten und Domini-
73) Vgl. dazu zuletzt F. Maaß, Der Josefinismus, 2 Bde, Wien 1951/53.
74) Bis 1722 war der größte Teil des Erzherzogtums unter der Enns Passauuntertan, abgesehen von zwei Dekanaten im Südosten des Gebietes( Kirchschlagund St. Lorenzen im Steinfeld), die zur Erzdiözese Salzburg gehörten, daneben gabes das Wiener- Neustädter Bistum, das nur das Weichbild der Stadt, und das WienerBistum, das nur eine geringe Anzahl von Pfarren der nächsten Umgebung umfaßte.Am 1. 4. 1722 wurde Wien auf Wunsch Karls VI. Erzbistum, Wiener- Neustadt seinSuffraganbistum. Erst 1729 wurden alle Passauer Pfarren im Viertel unter demWienerwald zur Wiener Erzdiözese gegeben. Außerdem hatte noch das Bistum Raabin fünf Gemeinden am Leithagebirge einen Anteil am Gebiet des Erzherzogtumsunter der Enns. 1785 erfolgte die josefinische Verwaltungsreform: Durch Aufhebungdes Wiener- Neustädter Stadtbistums( 1785), Errichtung des Bistums St. Pölten( 1784)und Verzicht von Salzburg und Raab auf ihre Anteile( 1785) wurden die Viertelunter dem Wienerwald und unter dem Manhartsberg Gebiet der Erzdiözese Wien,die Viertel ober dem Wienerwald und ober dem Manhartsberg Gebiet der DiözeseSt. Pölten, die kirchliche also der staatlichen Einteilung angepaẞt.
75) Dies konnte im Vergleich der Wiener zu den Passauer Diözesankurrendendes Wiener Offizialats festgestellt werden. Die Salzburger Kurrenden waren mirleider nicht zugänglich.
76) E. Tomek, Kirchengeschichte Österreichs, II, Wien 1949, 531 f.
77) Vgl. L. Schmidt, Niederösterreichische Flugblattlieder( Jahrbuch für Volks-liedforschung VI, 5 ff.).
78) Vgl. dazu E. Tomek, Das kirchliche Leben und die christliche Charitas inWien( Geschichte der Stadt Wien, V, Wien 1914, 247 f.).
79) Vgl. EBOA, Kurrende Wien vom 18. 4. 1777 und F. Valjavec, a. a. O., 42,Anm. 1.
15