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Bunte Hafnerkeramik der Renaissance in den österreichischen Ländern Österreich ob der Enns und Salzburg : bei besonderer Berücksichtigung ihrer Beziehungen zu den gleichzeitigen Arbeiten der Nürnberger Hafner
Entstehung
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Beilage VII.

Verbot des Hausierens mit Hafnerwaren ddo. 27. November 1628.

Ich Adam Graue von Herberstorff Röm. Khay. auch zu Hungern vnd Behaimb Khonig Ge-haimer Rath Camerer vnd Landtshaubtmann im Osterreich ob der Enns, vnd der Chur fürstlichendurchleichtigkhait im Bayrn bestelter Obrister Entbiette hiemit allen vnd Jeden, geist: vnd weltlichen,so in dißem Erzherzogthumb Österreich ob der Enns, gesessen oder wohnhafft, was Standts: vndwierdtn Jeder sein möchte, mein grueß vnd dienst, an gueten willen Zuvor, vnd fuege denselben hie-mit zuvernemen, demnach mir durch die Erbern N. die Maister des Hafner Handtwerchs, aller red-lichen werckstött, in Stötten Märckhten vnd auf dem Landt bemelts Erzherzogthumbs Österreich obder Enns, mit sonderbarer hocher beschwär, gehorsamblich angebracht werden. Nemblichen obwoll,vermög nit allain zu weillendt Khaysers Ferdinandj, Maximilianj des Andern sondern auch zu KhayserMathiae hochseeligister gedechtnus Zeiten offnen General Mandat aller fürkheuff vnd Hausierungen,wie der Namen haben mag, dardurch den burgerlichen Handls: vnd Handtwerchsleithn auch andernEhrlichen Maistern vnd werckhstötten, Somit Steur vnd andern Lanndts Anlagen mit leiden tragenmiessen, das Prot vor dem Maull abgeschniten wierdet, bey hocher straff vnd hinweckhnembung derwahrn genzlichen ab vnd eingestelt worden, deß doch deme gestrackhs zuwider, sich ain Zeitheroetlichten angesessne, auch thaills gar ledige gemaine Tagwercher, oder durch vbl Hausens verdorbnePaurssleith, vnd andere allerlay Hafenwerch, auf den entlegnen Hafenstetten, für Zukhauffen vnd nitallein auf die Jahrmärckht vnd Khirchtäg, zutragen sondern auch damit auf dem Gey hin vnd widerhaussiern zugehn, vnd also Ihnen den redlichen Handtwerchen, vnd werckhstötten in Stätten, Märckhtenauch thaills auf dem Landt, wie gemelt das Prot vor dem Maull abzuschneiden vnterstehen sollen.Wann aber Ihnen, als die mit Steurn vnd andern Anlagen, von solchen Ihren Handtwerchern vndWerckhstetten, belegt höchstbeschwerlich, daß Entgegen dergleichen Haussierendte vnangesessne Per-sohnen, welche ainige Handtierung vnd Cramerey nit befuegt weniger dem Handtwerch das wenigistemitleiden nit tragen, vnd sich mehrerthaills aus faullkhait, vnd lust zum miessig gang zu verleithenhaussieren, vnd herumbziechn im Landt begeben, vnd dann durch ihnen den Redlichen Maistern vndwerckhstötten, Ihr Nahrung schmelern, vnd gleichsamb das Brott vor dem maull entziechn. Demnachhaben Sy mich vmb genediges einstehn vnd Ernstliche Einstellung dergleichen schödlichn fürkheuff,vnd Haussiererey, auch derowegen vmb erthaillung offnen patents, gehorsamblichen angelangt vnd ge-beten, In welch Ihr bitt, Inbedenkhung solches gemeltem hievor ausgangnen General Mandaten kheines-wegs zu wider gnedig bewilligt. Gebieth hierauf in mehr allerhöchst ernenter Khay: May: vnsersallergenedigisten Herrn Namen, alln geist: vnd weltlichen Obrigkhaiten, waß wierdten oder Standtsdie sein, hiemit Ernstlich, daß Sy nit allain auf der Suppliranten anrueffen, sondern auch außer dessengegen dergleichn vnangesessnen, vnd haussierendten Persohnen wo die Zubetreten, eben das Jenige,was gegen andern haussierern, in zuvor Außgangnen General Mandaten vnd patenten statuiert worden,fürnemen, hieran erstattet Ihr mehr aller höchsternennter Khay. May: allergenedigisten willn vnd Mai-nung Geben Linz den Sibn und zwainzigisten Nouember Anno Sechzöchnhundert Acht und zwainzig.