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Bunte Hafnerkeramik der Renaissance in den österreichischen Ländern Österreich ob der Enns und Salzburg : bei besonderer Berücksichtigung ihrer Beziehungen zu den gleichzeitigen Arbeiten der Nürnberger Hafner
Entstehung
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WAS

in dieser Stadt waren, beweisen die zahlreichen Allianzen zwischen hohem österreichischen Adel undSteyrer Bürgerfamilien, mit welchen die Fürsten Cronau, Dietrichstein, Schönburg, die FreiherrenPreyner, Klingenberg, die Neuhaus und Feistriz Ehen eingegangen sind. Preuenhuber erzählt uns inseinen Annales Styrenses, daß durch solche Heiraten weit mehr Güter aus der Bürgerschaft demAdel, als von demselben der Stadt Steyr zuflossen. Viele Ausländer bewerkstelligten mit Gewinnden Verkauf städtischer Erzeugnisse. So ist der Nürnberger Kunz Horn, welcherhauptsächlich Steyrer Messer nach Venedig verkaufte, in kurzer Zeit so wohl-habend geworden, daß er sich ein Haus im Voglsang erbauen und dasselbeeinem seiner Diener, einem gewissen Leonhard Köberer schenken konnte. Nürn-berger hielten sich überhaupt zahlreich auf, mehr als Handelsleute denn alsGewerbetreibende. Intensive Handelsbeziehungen verbanden angesehene SteyrerBürger mit der Lagunenstadt. So hatte Hans Gromatschmidt, ein reicher Han-delsmann, nicht nur in Steyr, Linz, Freistadt, Krems, Wien und Prag, sondernauch in Venedig Güter liegen und von Hieronymus Zuvernumb, welcher in derZeit von 1522 bis 1532 fünfmal Bürgermeister der Stadt war, wird auf seinemEpitaph hervorgehoben, daß er ein« Venedigischer Handelsmann» gewesen.Achatz Fentzel war etwa 1530 Faktor in Venedig; sein Sohn Emanuel, Bürger-meister von Steyr, führte eine<< stattliche Venedigische Handlung» und seinBruder Georg scheint sich mehr in Venedig als in Steyr aufgehalten zuhaben.

Fig. 1. Siegel desHafners Wolfgang Stockher

in Steyr. 1555.

Fig. 2. Siegel desHafners Wolfgang Stadlerin Steyr. 1544-

Fig. 3. Siegel desHafners Jörig Loindlin Steyr. 1544-

Fig. 4. Siegel desHafners Jörig Loindlin Steyr. 1555.

Im Jahre 1576 zählte die Stadt Steyr 702 Häuser; Linz dagegen, die spätereHauptstadt des Landes, nur 252 im gleichen Jahre.

Fassen wir das Gesagte zusammen, so müssen wir Steyr als eine ungemeingewerbsfähige und handelstüchtige Stadt betrachten, welche auch auf demGebiete des Kunstgewerbes Hervorragendes leisten konnte. Hierzu boten derhohe Adel, der reiche, angesehene Bürgerstand, die Anwesenheit fürstlicherPersonen, große Festlichkeiten gewiß die Hand. Wir werden mehrere Gefäßekennen lernen, welche Wappen hoher Steyrer Familien tragen.

Spärlich fließen die Nachrichten über dortige Hafner im Mittelalter undder erste, den wir nachweisen konnten, führt sich nicht gut ein, denn er trägtSchuld, daß am 27. Februar des Jahres 1302 das Schloß Steyr durch ein inseiner Werkstätte in Ennsdorf ausgebrochenes Feuer großen Schaden erleidet.Übrigens waren zu jener Zeit und im folgenden 15. Jahrhundert die Gefäßegewiß so schmucklos wie überall in Deutschland. Sie verdienen daher auchnicht weitere Berücksichtigung. Über das ausgehende 15. Jahrhundert, in welcheZeit wir die ersten Arbeiten mit Bleiglasuren setzen, ist uns leider nichts er-halten. Das beginnende 16. Jahrhundert nennt uns zwei Hafner, den AufrührerMichael Ecker, welcher 1511 gefänglich eingezogen, in Eisen geschlagen undauf einem Wagen nach Wien zur Aburteilung gebracht wird, sowie den HafnerSebastian Abstorffer, in dessen Werkstätte in Ennsdorf 1511 ein Feuerentsteht, wodurch 35 Häuser eingeäschert wurden.

Dagegen bekommen wir vom Jahre 1540 an eine ziemlich vollzählige Reiheder Hafner und ein vollständiges Bild der Zunftverfassung und des Verkehrsder Innung mit der Außenwelt.

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Nach Wien besaß Steyr die älteste Hafnerordnung. Sie wurde im Jahre1485 durch Kaiser Friedrich III. der Stadt verliehen und enthält in 22 Artikelndie Weisungen für Meister, Gesellen und Knechte.( Beilage I.) In dieser Ord-nung wird das Hauptaugenmerk auf den Besuch des Gottesdienstes und derkirchlichen Feste sowie auf das sittliche Betragen der Knechte und Gesellen gelegt. So beschäftigensich drei Artikel ausschließlich mit den Ehrenbezeigungen< den Hut rucken> Meistern undälteren Gesellen gegenüber. Ein anderer Artikel verbietet das Spielen um Geld, ein dritter dasTragen von Waffen. Barfuß vor das dritte Haus zu gehen oder bei der Arbeit mit offenem Wams zusitzen, war strenge verpönt. Ging der Hafner in die Stadt, so mußte er einen« Richtspann oderHamber», die Abzeichen des Hafnergewerbes, bei sich tragen. Von Meisterstücken oder der orts-üblichen Hafnerware wird in dieser Ordnung nichts erwähnt; Artikel 8 spricht nur von braunen und