Kanonisation
2 Kanonisation
Die Kanonisation ist die offizielle Bestätigung des Heiligen Stuhls,dass es sich bei einer( verstorbenen) Person um eine Heilige/einen Heiligen im Sinne der römisch- katholischen Kirche handelt.Vor 993, als mit Bischof Ulrich von Augsburg( gest. 973) erstmalsein Heiliger von einem Papst( Johannes XV.) förmlich kanonisiertwurde, gab es kein universalkirchlich geregeltes Verfahren für eineHeiligsprechung: Es war den Diözesanbischöfen überlassen, einenMenschen als heilig zu erklären. Sie folgten dabei gewöhnlich derkirchenrechtlichen Tradition, dass einer offiziellen Kanonisationeine anhaltende Verehrung„ vom Volke her" voranzugehen habe( Volkskanonisation").
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Der Ablauf des erst von Papst Urban VIII.( 1634) festgeschriebenenVerfahrens ist bis heute immer wieder reformiert worden dochgrundsätzlich stellt sich die Frage, von wem und zu welchem Zweck„ Heiligkeit“ definiert und zugeschrieben wird.
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