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Die Schweiz zwischen Hirtenidylle und High-Tech-Performance : eine volkskundliche Annäherung
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Binnenstaatlich- politische Grenzen: Die Kantone und ihreEigenständigkeit

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Das aufgezeigte Geflecht vielseitiger Kulturgrenzen, die sich überlagernund kreuzen, wird noch verstärkt und verwirrt durch das territoriale Gefügeder 26 eidgenössischen Stände oder Kantone, eigentlichen Kleinstaaten, dieim Bundesstaat konföderiert sind und an ihn wichtige Kompetenzen abge-treten haben. Die Kantone verfügen aber noch über eigene Verfassungen,eine eigene Rechtsprechung, eigene Schulsysteme, die Finanz- und Erzie-hungshoheit und eigene Polizeigewalt, dies alles allerdings im Rahmen desBundesrechts. Das führt dazu, daß jeder Kanton im Prinzip eigene Schulbü-cher herausgibt- in den letzten Jahrzehnten wurden allerdings vermehrtinterkantonale Lehrmittel verwendet und daß, um ein eher pittoreskesDetail zu nennen, die Polizeibeamten in je unterschiedlichen Uniformen undMützen auftreten. Jeder Kanton besitzt ein Parlament, eine Kantonsregie-rung, beide vom Volk gewählt, eigene Gerichte usw. In unserem Zusammen-hang ist aber vor allem bedeutend, daß die Kantone gewachsene kulturelleGebilde sind, mit einem besonderen Geschichtsbewußtsein, mit unverwech-selbaren Traditionen, nicht nur im Bereich des Alltags und des Fests,sondern auch der staatlichen Repräsentation. So hat jeder Kanton eigeneRituale im politischen Leben entwickelt. Als Beispiel sei die feierlicheSchwurszene der kantonalen Behörden in der Kathedrale Saint- Pierre inGenf erwähnt. In der gothischen Kirche, wo einst Calvin predigte, scharensich alle vier Jahre Staatsräte, Parlamentarier, Richter usw. um die auf demAltar in der Mitte liegende, offene Bibel, hören sich die Regierungserklä-rung des Staatsratspräsidenten an und leisten anschließend den Schwur aufdie Verfassung. Ein feierlicher Ein- und Auszug durch die Gassen derAltstadt gehört zum Zeremoniell. So präsentiert sich die Obrigkeit desKantons den Bürgern. Jeder Kanton handhabt die öffentliche Inszenierungobrigkeitlicher Würde und Autorität anders. Besonders eindrücklich sinddie Landsgemeinden, die einmal jährlich in fünf Kantonen oder Halbkanto-nen unter freiem Himmel stattfinden, auch sie unterschiedlich ausgestaltet,als öffentliche demokratische Anlässe, wo mit Handmehr über Wahlen undSachfragen abgestimmt wird. Es sind dies Urformen des demokratischenLebens in bäuerlichen Gemeinwesen, auch sie allerdings dem subtilen Spielvon Einflüssen durch Mächtige und Wortgewaltige unterworfen.

Lange Jahre hat ein Konflikt um eine neue Kantonsgründung die Schweizerschüttert: die Ablösungsbestrebungen des französischsprechenden, katho-lischen Berner Juras, der zur Eigenständigkeit drängte. Das Gebiet, ehemalsTerritorium des Fürstbistums Basel, war am Wiener Kongreẞ 1815 demKanton Bern zugeschlagen worden, als Ersatz für die Waadt, die ein selb-ständiger Kanton wurde. Das evangelische Bern brachte kaum Verständnisfür die Eigenart des neuen katholischen, frankophonen Kantonsteils auf. Das

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