auswärtige Angelegenheiten und des Bundesministeriums für Inneres,sowie als Vertreter des Bundesministeriums für Landesverteidigung, derLeiter der Sektion I teilgenommen haben, wurde die Punktation einge-hend erörtert.
Dabei wies der Vertreter des Verteidigungsministeriums darauf hin, daßnach dem Entwurf der Dienstvorschriften für die Streitkräfte der UN inZypern die Kontingente der einzelnen an dem UN- Einsatz beteiligtenRegierungen nicht als nationale Organe handeln und daher die Befehleund Weisungen der zuständigen UN- Organe zu befolgen haben. Esmüßte daher in dem in Aussicht genommenen Verfassungsgesetz auchgeregelt werden, daß solche Befehle und Weisungen, die an österreichi-sche Kontingentsangehörige ergehen, wie österreichische Befehle undWeisungen zu befolgen seien. Eine klare gesetzliche Abgrenzung hin-sichtlich der von den UN- Organen und von den österreichischen Orga-nen zu treffenden Maßnahmen sei in jedem Falle vorzunehmen.Abschließend erklärte Sektionschef Dr. Loebenstein, daß die vorliegen-de Punktation auf Grund der Ergebnisse der Besprechung noch ineinigen Punkten abgeändert beziehungsweise ergänzt und sodann inForm eines Berichtes an den Ministerrat zur grundsätzlichen Zustim-mung, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit der Schaffungeines Verfassungsgesetzes, vorgelegt werden müsse. 23
Schon vier Tage vor der eben zitierten Besprechung, nämlich am 16. Mai1964 um 13 Uhr, flog der Hauptteil des Sanitätskontingentes der Repu-blik Österreich in der Stärke von 43 Mann vom Flughafen Wien-Schwechat mit einer amerikanischen Transportmaschine nach Nikosia.Mit derselben Maschine wurde auch die Geräteausstattung, die einGewicht von fünf Tonnen hatte, nach Zypern transportiert. Vor demAbflug wurden die Angehörigen des österreichischen Zypernkontingen-tes durch den Bundesminister für Landesverteidigung, Dr. Georg Prader,verabschiedet. 24
Mit der eben geschilderten Abreise des österreichischen UN- Kontingen-tes begannen nun in den diversen Bundesministerien intensive Verhand-lungen über die Verlängerung der Dienstzeit der Angehörigen des Sani-tätskontingentes.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten übermittelte miteiner Note 25 vom 12. Mai 1964 einen Bericht des Generalsekretärs derVereinten Nationen an den Sicherheitsrat über die grundsätzliche Orga-nisation der Operationen der Vereinten Nationen auf der Insel Zypern.Der Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten stellte im Ein-vernehmen mit den Bundesministerien für Inneres und für Landesvertei-
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