Die Liedforscherin Hedwig Lüdeke auf Zypern¹
Maximilian Wilding
Die autodidakte Übersetzerin und Liedforscherin Hedwig Lüdeke berei-ste Zypern drei Mal( 1935, 1936 und 1937), angezogen von den vielenFormen einer oraltradierten Dichtung( Zweizeiler, Balladen, Heldenlie-der), die besonders auf dieser Insel vitale Impulse im Miteinander derMenschen darstellen, kulminierend in der Erscheinung der poiitárides oderberufmäßigen Dichter, die in regelrechten Sängerwettbewerben gegenein-ander antreten und auf Zuruf spontane Kreationen zum besten geben.2Hedwig Lüdeke sah sich in den zypriotischen Ortschaften bald von vielenMenschen umringt, die einen lebhaften Diskurs über dichterische Fragenführten. In glücklichen Fällen wiesen sie ihr den Weg zu liedkundigenFrauen und Männern, die in stundenlangen Rezitationen Texte reproduzie-ren konnten, welche Entsprechungen in byzantinischer Zeit haben.In intensiven Sitzungen zeichnete Hedwig Lüdeke die Verse schriftlichauf, wobei sich ihre eigene lyrische und rezitative Tätigkeit in mehr alseiner Hinsicht als vorteilhaft erwies. Hedwig Lüdekes( sprach-) musikali-sche Begabung trat in ihrer Wiener Jugendzeit zutage und wurde vertieftin langen Jahren, in denen sie- in Muẞestunden- Sprachstudien be-trieb, sich als Übersetzerin fremdsprachiger Dichtungen betätigte undauf diese Weise die Voraussetzungen für ihre praktische Liedforschungin Griechenland und Zypern schuf.
Das Leben Hedwig Lüdekes bis 19224
Hedwig Lüdeke kam als zweites Kind des Heinrich Moritz Richter undder Hedwig Richter, geborene Hoffmann, am 21. September 1879 inWien zur Welt. Ihr Vater, ein Historiker, lehrte bis 1902 an der k.u.k.Kriegsschule in Wiener Neustadt Kulturgeschichte und war lange Jahreals Mitarbeiter der deutsch- liberalen„ Neuen Freien Presse" tätig. 5 Vonihrer Mutter, der Tochter eines Leipziger Verlagsbuchhändlers, ist kaummehr bekannt, als daß sie sich mit Vorliebe klaviermusikalisch betätigte.Anders als ihr Bruder Heinrich, der mit zehn Jahren in eine öffentlicheSchule wechselte, erhielt Hedwig Lüdeke bis zum 14. Lebensjahr aus-
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