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Das Blatt im Meer : Zypern in österreichischen Sammlungen ; Begleitbuch zur Sonderausstellung vom 26. April bis 2. November 1997 im Ethnographischen Museum Schloß Kittsee
(Burgenland)
Entstehung
Seite
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Die österreichischen bzw. österreichisch- ungarischenKonsularämter auf Zypern vom 18. Jahrhundert biszur Gegenwart

Rudolf Agstner

1. Österreichs Konsularwesen in der Levante

Der am 21. Juli 1718 zwischen den Bevollmächtigten von Kaiser Karl VI.und Sultan Achmed III. geschlossene Friede von Passarowitz gestattetein seinem Art. 18 dem Kaiser, im Osmanischen Reich Konsuln undDolmetscher nach Maßgabe des Handelsvertrages zu bestellen. DieserVertrag vom 17. Juli 1718 bestimmte in Art. 5, daß der Kaiser mitZustimmung der Pforte in allen jenen Orten Konsuln aufstellen konnte,an denen bereits Vertreter anderer christlicher Mächte residierten. Sol-che Orte waren in der Regel Häfen oder Scalen. Da dort meist keineÖsterreichischen Untertanen ansässig waren, wurden oft- insbesonde-re nachdem das Großherzogtum Toskana 1737 an Franz Stephan, denGatten Maria Theresias gefallen war- toskanische Handelsleute zu k.k.Konsularfunktionären bestellt. Mit dem Verfall der osmanischen Staats-macht ab der Mitte des 18. Jahrhunderts handhabten die kaiserlichenInternuntien in Konstantinopel diese Bestimmung nicht mehr streng undernannten auch konsularische Vertreter, ohne die geforderte Zustim-mung der Pforte einzuholen.

Als 1752 der kaiserliche Intendant in Triest, Graf Hamilton, über diekommerziellen Verhältnisse des Reiches Bericht erstattete und auf diemangelhafte Konsular- Vertretung aufmerksam machte, ordnete KaiserinMaria Theresia mit Reskript vom 30. Mai 1752 die Vermehrung derKonsular- Ämter in der Levante an:

,, Da wir den Entschluß gefasset und für nöthig erkennet haben, dass gleich wieandere commerzierende Nationen an jenen Orten, allwo eine Handelsschaftgetrieben wird, ihre Consuln aufzustellen pflegen, damit einestheils durch selbealle Begebenheiten in Commerzien und Sanitätssachen die genaue Obsichtgetragen, anderntheils auch die dahin kommenden Negotianten und Schiffspa-tronen ihrer Nation den gebührenden Schutz und Assistenz finden mögen, allsoauch respectu des commercii, welches aus Unseren Ländern und Seehäfengetrieben wird mit Bestellung derer Consulaten die Vorsorg genommen werde,

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