Die Ursachen des Zypernkonflikts im 20. Jahrhundert
Friedrich Steininger
1. Die Entwicklung Zyperns bis zum Zerfall desOsmanischen Reiches
Zypern war 1571 mit der Eroberung Famagustas und der Vertreibungseiner venezianischen Herrscher Provinz des Osmanischen Reichesgeworden. Die Eroberer trafen auf eine überwiegend griechisch- ortho-doxe Bevölkerung, die vor allem im Klerus ihre„ politische“ Vertretungsah. So wie in Griechenland, war auch in Zypern die orthodoxe Kirchewährend der Türkenherrschaft wesentlicher Träger der nationalen Iden-tität der Christen. Mit der in der Mitte des 18. Jahrhunderts erfolgtenAnerkennung des Erzbischofs als„ Ethnarch"( Volksgruppenführer)durch die Hohe Pforte, war dessen politischer Führungsanspruch offiziellgeworden. Ein nicht immer ungefährliches Amt, wie die Ereignisse nachBeginn des griechischen Freiheitskampfes( 1821-1829) zeigten. WegenGewährung finanzieller Hilfe und der Bereitstellung von Lebensmittelnfür die philiki hetaireia¹, wurden zur Abschreckung am 9. Juli 1821 derErzbischof und ca. 480 griechische Würdenträger hingerichtet.Nicht zuletzt wegen dieses Gewaltaktes, der dem bis dahin stetig an-wachsenden griechischen Element ein vorläufiges Ende setzte, ent-wickelte sich die politische Idee der Enosis, die angestrebte Vereinigungmit dem sogenannten„, Mutterland". Enosis wurde bis zur Gründung derRepublik 1960 und darüber hinaus das bestimmende politische Schlag-wort der griechischen Zyprioten. Im Klerus fand dieses Streben dienachhaltigsten Verfechter, und auch späterhin konnte keine politischePartei hoffen, ohne Enosis im Programm Stimmen zu gewinnen.Als bald nach der Einnahme Famagustas die Masse der osmanischenEroberungsarmee abzog, verblieben an die 20.000 türkischsprachige,islamische Soldaten als Siedler auf der Insel. Verstreut über die ganzeInsel entstanden gemischte Dörfer, in denen sich trotz der großenkulturell- religiösen Unterschiede gutnachbarliche Beziehungen ent-wickelten. Da griechisch- zypriotisches Eigentum weitgehend unangeta-stet blieb die Neusiedler wurden aus dem Landbesitz der früherenvenezianischen Großgrundbesitzer beteilt, Frondienst und Leibeigen-
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