DAS> EHRENKREUZ DER DEUTSCHEN MUTTER
HARTWIG KNACK
1 Zusätzlich zur Verleihungdes» Ehrenkreuzes der Deut-schen Mutter«<( im folgendender Einfachheit halber alsMutterkreuz bezeichnet) amMuttertag wurden weitereAusnahmetermine festge-legt, auf die im Verlauf desTextes noch näher eingegan-gen wird.
2 Stiftung des Ehrenkreuzesder deutschen Mutter vom16.12.1938, Reichsgesetz-blatt vom 24.12.1938, Nr.224, S. 1924.
3 Zitiert aus: NS- Frauenwarte,Die einzige parteiamtlicheFrauenzeitschrift. Heft 15,7.Jahrgang, 2. Januarheft1939, S. 475.
4 Satzung des Ehrenkreuzesder Deutschen Mutter( 16.12.1938), veröffentlichtzusammen mit der Stiftungdes Ehrenkreuzes der Deut-schen Mutter und derDurchführungsverordnungim Gesetzblatt für das LandÖsterreich vom 2.1.1939,( im folgenden: Gesetzblatt1939).
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071 Das neue Deutschland ehrtseine Mütter, die dem VolkeSöhne und Töchter schen-ken, Propagandaphoto 1938
Ein öffentlich zelebrierter Höhepunkt der Mutterehrung imNationalsozialismus war die Verleihung des» Ehrenkreuzes derDeutschen Mutter« am Muttertag'. In einer Weihnachtsansprachewurde 1938 die» Stiftung des Ehrenkreuzes der deutschen Mutter<< ²von Rudolf Heß, dem» Stellvertreter des Führers«<, der Öffentlichkeitals Geschenk Adolf Hitlers an die deutschen Frauen vorgestellt:
>> Den deutschen Frauen(...) Dank zu sagen, ist mir ein Bedürfnis.Zugleich kann ich der kinderreichen deutschen Mutter auf denWeihnachtstisch eine Gabe legen, die der Führer für siebestimmt hat. Eine Gabe, die er in einer Verordnung mit folgen-dem Satz der Öffentlichkeit übergibt: Als sichtbares Zeichen desDankes des deutschen Volkes an kinderreiche Mütter stifte ichdas Ehrenkreuz der Deutschen Mutter. Dieses Ehrenkreuz wirdan Mütter mit vier bis fünf Kindern in Bronze, an Mütter mitsechs bis sieben Kindern in Silber und an Mütter mit acht undmehr Kindern in Gold verliehen. Jeweils am Muttertage werdendie Ortsgruppenleiter der NSDAP den kinderreichen Mütterndiese Auszeichnung überreichen. Das Ehrenkreuz trägt dieInschrift:» Das Kind adelt die Mutter.<< ³
Die Einzelheiten des Zweckes und der Verleihung des Mutterkreuzeswurden in der sieben Artikel umfassenen» Satzung des Ehrenkreu-zes der Deutschen Mutter« definiert. Neben Hitler und Heẞ unter-zeichneten Wilhelm Frick und Otto Meißner, von 1935-1945 Chef derPräsidialkanzlei und seit 1937 Staatsminister, die Satzung und dieangegliederte» Durchführungsverordnung zur Verordnung über dieStiftung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter«. Frick, der alsReichsinnenminister von 1933-1943 auf administrativem Gebietwesentlichen Anteil an der Durchführung der Rassengesetzgebunghatte, hielt regelmäßig zum Muttertag Rundfunkreden, in denen erschon lange vor Einführung des» Ehrenkreuzes<< auf die» traurigeTatsache der falschen Auslese und der Rassenmischung« 5 verwies.
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