Sichtweise: Landvermessung
Der österreichische Kataster in Istrien von 1817 bis 1825Aldo Sošić
Der Kataster beinhaltet Grundstücksangaben wie die Grundstücks-lage,-form und-fläche sowie die Art der Nutzung, Ertrag, Kataster-steuer und den Grundstücksnutzer.
Der Kataster ist eine amtliche Evidenz, welche es zum ersten Mal inder Geschichte ermöglichte, den alten Wunsch der Menschheit nacheiner wissenschaftlichen und präzisen Bestimmung ihrer Plätze in derUmgebung zu bestimmen, den Inhalt aufzunehmen, alle Grund-stücksangaben zu notieren, zu inventarisieren und darzustellen.Der Beginn der systematischen, wissenschaftlichen und geodäti-schen Aufnahme stand in Verbindung mit Personen und Ereignissenaus unserer Geschichte, wie z.B. mit Ruđer Bošković, welcher alserster im Zeitraum von 1750 bis 1755 die Messungen des„, Meridian-bogens" Rimini- Rom vornahm und auf Grund der bisherigen Mes-sungen die Fläche der Erde berechnete.
Im Jahr 1756 traten einige Vorschriften von Kaiserin Maria Theresiain Kraft, mit denen praktisch im ganzen mitteleuropäischen Raum dasSystem der Längenmessung standardisiert wurde. Parallel dazubegann man mit den Vermessungen der einzelnen Gebiete. Im Jahr1758 begann Kaiser Joseph II., der Reformator, mit der Vorbereitungdes ,, Josephinischen Katasters".
Im Zeitraum von 1780 bis 1790 wurde dieser Kataster für die gesamteMonarchie erstellt. Auf Grund einer solchen Evidenz wurde eineSteuerregelung eingeführt, welche- wohl weil sie sehr fortschrittlichfür diese Zeit war- auf großen Widerstand des Adels stieß, so dassschon der nächste Kaiser, Leopold, den Kataster und die Steuerre-gelung zurücknehmen musste. Auch die Ungenauigkeit des Kata-sters war ein Grund, dass man mit den Vorbereitungen für dieEinführung eines stabilen Katasters begann.
Auf Grund eines Dekrets des kaiserlichen Kabinetts aus dem Jahr1806 begann man mit den Vorbereitungen für die Schaffung einesstabilen Katasters auf der Grundlage eines„ einheitlichen Grundsteu-ersystems", und im Jahr 1810 wurde eine spezielle staatliche Kom-mission für die Regelung der Grundsteuer, d.h. für die Schaffungeines neuen Steuersystems, gegründet sowie im Jahr 1810 dieKommission für den Kataster. An den Polytechnischen Instituten in
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