V. Kontext
ihrer Gültigkeit nämlich weiterhin nicht auf den großen Bereich desHandels, auf das Gast- und Schankgewerbe, die Kredit- und Bankin-stitute, die Hausgehilfinnen und Landarbeiterinnen. Für das nichtfabrikmäßig betriebene Gewerbe galten denkbar großzügige Aus-nahmeregelungen. Das bedeutete für die Mehrheit der berufstätigenFrauen konkret, daß sie mindestens zehn bis zwölf Stunden( oftauch länger) außer Haus waren. Unter derartigen Bedingungen wares naheliegend, daß sich spezielle Organisationsformen zur Siche-rung zumindest der alltäglichen Grundversorgung in den Haus-haltsgemeinschaften entwickelten, in denen ansatzweise das heuti-ge Spektrum subsidiärer Alltagsbewältigung erkennbar ist. Für dieBetreuung der( Klein) Kinder kamen vor allem jene( Frauen) inBetracht, die aus Gesundheits- und/ oder Altersgründen keinemregelmäßigen außerhäuslichen Erwerb nachgehen konnten, imRegelfall also die Großmütter oder sonstige ältere weibliche Ver-wandte. Stand ein solcher Personenkreis nicht zur Verfügung, über-nahmen>> Kostfrauen«< oder Nachbarinnen diese Rolle- in dieserBetreuungsform ist unschwer die Wurzel des heutigen Tagesmütter-systems erkennbar. Je reduzierter die Möglichkeiten der individuel-len Basisversorgung angesichts einer notwendig extensiven Ver-marktung persönlicher Arbeitskapazität ausfielen, desto stärkerwurde sukzessive der Trend zu einheitlichen Strategien der Lebens-bewältigung: sie äußerten sich zum einen in einer notwendigenAuslagerung bestimmter Reproduktionsleistungen wie etwa derzumindest teilweisen Verköstigung außer Haus( Werks- und Fabrik-küchen,»> Volksküchen«<, Suppenanstalten etc.) oder der außerfamili-ären Unterbringung von Kindern in Krippen, Kinderbewahranstal-ten und Kindergärten, zum anderen aber auch in der Entwicklungspezifischer Standards hinsichtlich eines realistisch praktizierba-ren Aufwandes für Haushaltsführung und Kinderpflege. In diesemZusammenhang darf nicht übersehen werden, daß allen propagier-ten Idealvorstellungen zum Trotz die volle Einsetzbarkeit der Frau-en für die Erwerbsarbeit immer die eigentliche Priorität darstellte.Darin unterschied sich die städtisch- industrielle Bevölkerung auchnur wenig von der Lebensweise der ländlichen: auch im bäuerlichenMilieu hatte( und hat teilweise immer noch) zu Spitzenzeiten desArbeitsanfalls der Einsatz von Frauen in der Feld- und Stallwirt-schaft absolut Vorrang gegenüber allen ihren sonstigen Aufgaben.
Mit dem Stichwort» Aufgabenauslagerung« ergibt sich unmittelbardie Assoziation zur oft zitierten>> Funktionsentlastung« der moder-nen Familie, die im wesentlichen den Prozeß einer Vergesellschaf-tung ehemals primär innerhalb des Familienverbandes erbrachterAusbildungs- und Versorgungsleistungen umschreibt. Der BegriffEntlastung deutet in diesem Zusammenhang naturgemäß auf eine
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