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Das Tatauieren : eine monographische Darstellung vom psychologischen, ethnologischen, medizinischen, gerichtlich-medizinischen, biologischen, histologischen und therapeutischen Standpunkt aus
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60 VII. Die gerichtlich- medizinische Bedeutung der Tatauierungen.

Verdacht auf den ursprünglichen Hautschmuck" aufkommenlassen.

Es ist aus dieser Revue leicht zu ersehen, daß es ein Ver-fahren für alle so verschieden geartete Fälle nicht gibt. DerPraktiker wird vielmehr unter Berücksichtigung verschiedenerimmer wechselnder Momente und der Wünsche des Patientendie Wahl zu treffen haben zwischen der Methode von Variot,der Enttatauierung mittels Galvanokauter in Lokal-anästhesie, dem Harpunieren nach Wederhake undder Hautexzision mit Naht.

VII. Die gerichtlich- medizinische Bedeutung derTatauierungen.

Tatauierungen können für den Gerichtsarzt zu einer Reihevon Fragestellungen Anlaß geben, die hier im Zusammenhangerörtert werden sollen.

1. Tatauierungen als Identitätsnachweis.

Tatauierungen werden mit Recht in Steckbriefen und Per-sonalbeschreibungen als untrügliche Identitätszeichen benützt.Es ist dabei aber zu beachten, daß sehr viele Menschen diegleichen Figuren tragen, da einzelne Zeichnungen sich enormerBeliebtheit erfreuen. Das Vorhandensein etwa eines Ankersauf dem Handrücken genügt darum zur Identifizierung nicht.Brauchbarer ist ornamentale originelle Anordnung, die sich ingleicher Ausführung und Größe kaum bei einem zweiten Indivi-duum finden kann. Die gleichen Grundsätze gelten bei der Identi-fizierung etwa einer verstümmelten Leiche durch Verwandteund Bekannte; mit obigen Einschränkungen lassen sich hierTatauierungen sehr gut verwerten. Seeleute lassen sich gernetatauieren, weil sie wissen, daß an Wasserleichen der Farbstoffsehr lange in der Haut haften bleibt. So hat Kolisko beieiner grünfaulen Wasserleiche an dem bloẞgelegten, hochgradigmiẞfarbigen Korium noch sehr deutlich die rote Tatauierungsehen können. Nach Lombroso wurde in Italien seinerzeitdie Signierung von Findelkindern durch Tatauieren geübt.