I. Entstehung und Psychologie des Tatauierens.
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Mischungen und Vertreibung der Völker und werden hesondersim Stillen Ozean gerne zur ethnographischen Charakteristik derInselbewohner herangezogen. Aus der Tatsache z. B., daß keinesder gebräuchlichen Muster in Melanesien mit solchen in Poly-nesien übereinstimmt, läßt sich schlagend die Annahme wider-legen, die Sitte sei dort durch auf ihrer Wanderung zurück-gebliebene Polynesier eingeführt worden, weil sonst sicher ge-wisse Anklänge an die Zeichnungen der letzteren beobachtetwürden( Finsch).
Auf gleiche Überlegungen sich stützend, behauptet Kubarydie ursprüngliche Verwandtschaft der Bewohner der mikro-nesischen Inseln Ponape und Pelau, indem er schreibt:„ Ausdem Umstande aber, daß auf Ponape eben wie auf Pelau dievordere Seite des Beines freigelassen wird und die oberen Ex-tremitäten von der Hand ab nach oben wie auf Pelau tatauiertwerden, darf man vielleicht schließen, daß die Tatauierungendieser drei Inseln in früheren Zeiten in enger Beziehung zu-einander standen resp. durch ein und dasselbe Volk auf alledrei Inseln gebracht wurden."
Offenbar ist in dieser Beziehung der ethnologische Wertdes Tatauierens noch keineswegs ausgeschöpft.
5. Tatauierung zur Markierung von Lebensabschnitten.Wie bei uns Geburts-, Trau- und Totenscheine, so begleitenbesondere Tatauierungen die wichtigsten Lebensabschnitte derEingeborenen der ozeanischen Inseln.
Bei den afrikanischen Mandingos wird nach Wuttke demneugeborenen Kinde nach der feierlichen Namengebung dieHaut an mehreren Stellen punktiert.
Auch mit der Namenänderung scheint zuweilen eineNeutatauierung verbunden zu sein.„ Ein nordamerikanischerHäuptling Glossar ::: zum Glossareintrag Häuptling ließ in dieser Absicht sich oberhalb des Kinns dieUmrisse einer Wassereidechse einpunktieren und hieß stattWawundochwalend von nun an Twakachschawsn oder Wasser-
eidechse"( Wuttke).
Weitaus die größte Wichtigkeit und Ausbreitung hat jedochdie Pubertätstatauierung bei beiden Geschlechtern erlangt,was wiederum auf den sexuellen Einschlag der Sitte hinweist.Damit wurde das junge Mädchen oder der Jüngling als heirats-fähig erklärt, der bisher vielerorts verbotene Geschlechtsverkehr