Heft 
55 (2020) 4
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Das Museum als USEum

55. Jahrgang

,, Wenn man sich zu Provenienz-forschung entschließt, dannwird man auch fündig"

Pia Schölnberger, Administrative Leiterinder Kommission für Provenienzforschungim Bundesministerium für Kunst, Kultur,öffentlichen Dienst und Sport, imGespräch über die Entstehung desKunstrückgabegesetzes in Österreichund die Arbeit der Kommission

Was sind die Aufgaben der Kommissionund auf welcher Grundlage arbeitet sie?Die Kommission für Provenienzforschungwurde 1998 gegründet. Im Zuge derEgon- Schiele- Ausstellung des LeopoldMuseum 1997 im MOMA, New York, sind kurzvor dem Ausstellungsabbau zwei Gemäldemit dem Argument, es handle sich um,, Nazi- Raubkunst", beschlagnahmt wor-den. Dieses Ereignis löste eine weltweiteDebatte in Bezug auf Provenienzen vonKunstwerken aus. In Österreich, einem derzwei wichtigsten Täterländer im National-sozialismus, wurde die Frage nach demUmgang mit diesen Werken besonders dis-kutiert. Bereits im Februar 1998 beschlossdie damals zuständige Ministerin, dass dieBestände der Bundesmuseen systematischauf ihre Provenienzen in Bezug auf natio-nalsozialistische Entziehungen untersuchtwerden sollten. Im Dezember 1998 wurdeals gesetzliche Grundlage das Kunstrück-gabegesetz verabschiedet. Zeitgleichwurden in Washington bei der berühmtgewordenen Conference on Holocaust EraAssets die Washington Principles erlassen:Über 40 Unterzeichnerländer bekanntensich dazu, die Bestände ihrer Museen zuerforschen und zu überprüfen und fair

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and just solutions" hinsichtlich etwaigerRestitutionen zu finden. Das österreichi-sche Kunstrückgabegesetz hat sich nun inder Rückschau nach über 20 Jahren als diewohl effektivste Umsetzung der WashingtonPrinciples erwiesen.

Inwiefern ist das Gesetz in Österreichbesonders?

Weltweit einzigartig ist, dass sich ein Staatfreiwillig selbst verpflichtet, die Bestände inStaatsbesitz zu überprüfen und Werke, dieals NS- verfolgungsbedingt entzogen klassifi-ziert werden, zu restituieren. Grundsatz ist,dass das Objekt selbst restituiert wird, alsokeine Regelungen in Form von Vergleichenoder Entschädigungen getroffen werden.Das Gesetz hat geregelt, dass ein unabhän-giger Kunstrückgabebeirat den zuständigenMinister/ die zuständige Ministerin dahinge-hend berät, ob ein als bedenklich einge-stuftes Objekt aus einer Bundessammlungzu restituieren ist oder nicht. Der Beschlussdes Beirats ist somit eine Empfehlung andas für das Bundesmuseum zuständigeMinisterium.

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Die Mitglieder der Kommission für Prove-nienforschung wiederum, also die Prove-nienzforschenden, die diese Sammlungenhinsichtlich ihrer Erwerbungen überprüfenund die für den Beirat grundlegenden Sach-verhaltsdarstellungen verfassen, sind in derRegel HistorikerInnen, KunsthistorikerInnen,auch PolitologInnen wir sind hier in derinterdisziplinären angewandten Forschung.Wichtig ist, zu betonen, dass trotz desGesetzestitels Kunstrückgabegesetz" nichtnur Kunstwerke im engeren Sinne hiervonbetroffen sind, sondern es werden sämtli-che Objekte geprüft, die im Eigentum desBundes stehen. Somit sind zum Beispielauch technische Objekte, volkskundlicheObjekte oder Alltagsgegenstände, wenn sie