5/2017
Schaufenster
Neuigkeiten aus der Provenienz-forschung: Die Empfehlung desKunstrückgabebeirats zu Objektenvon Ing. Robert Jonas
ausgesetzt. Ihr gelang im Herbst 1938 dieFlucht in die Schweiz.
Am 26. September 1938, also kurz davor,erwarb das Volkskundemuseum die ein-gangs genannten drei Objekte.
Wie bereits in den letzten Ausgabenberichtet, kooperiert das Volkskunde-museum eng mit der Kommission fürProvenienzforschung bei der Aufarbeitungder Erwerbungen jener Sammlungen,die in der NS- Zeit verfolgten Personenentzogen und vom Volkskundemuseumerworben worden waren. Zu Objektenvon Dr. Siegfried Fuchs, Ing. GeorgPopper und Anna Mautner, der Witwedes bekannten Volkskundlers KonradMautner, liegen bereits Empfehlungen desKunstrückgabebeirats auf Rückgabe vor.
Am 6. Juli 2017 empfahl nun derKunstrückgabebeirat die Rückgabe von dreiObjekten aus dem entzogenen Eigentumvon Ing. Robert Jonas, die das Volkskunde-museum 1938 von ihm erworben hatte:Eine Spanschachtel, ein Schnabelkrug undeine Tellerplatte.
Biografische Notizen zur Familie Jonas
Ing. Robert Jonas( 1883-1952) wurde inWien als Sohn eines Fabrikanten geboren.Er war mit Marianne Jonas, geborene Weiss( 1894-1965), verheiratet, sie hatten einenSohn und eine Tochter. Die Familie wohntein Wien Währing.
Nach dem Anschluss Österreichs
an NS- Deutschland im März 1938 galtdie Familie Jonas im Sinne der national-sozialistischen Nürnberger Gesetzeals jüdisch und war den umfassenden undsystematischen Verfolgungsmaßnahmen
Die Empfehlung des Kunstrückgabebeirats
In der Empfehlung des Kunstrückgabe-beirats heißt es:„ Da einschlägige Rechts-geschäfte von Personen, die dem Kreisder Verfolgten zuzurechnen sind,grundsätzlich als nichtig im Sinne des§ 1 Nichtigkeitsgesetzes 1946 zu beur-teilen sind, da Robert Jonas jedenfallszum Kreis der verfolgten Personen zählteund die Übergabe der drei gegenständ-lichen Objekte offensichtlich im engenZusammenhang mit seiner Verfolgung undFlucht steht, hat der Beirat keinen Zweifel,dass es sich um nichtige Rechtsgeschäftehandelt. Stünden die Objekte im Eigentumdes Bundes, wäre daher der Tatbestanddes§ 1 Abs. 1 Z 2 Kunstrückgabegesetzerfüllt, weshalb die Rückgabe empfohlenwurde."
Wie schon zuvor setzt das Volkskunde-museum die Empfehlung des Beirats umund wird die drei von Ing. Robert Jonaserworbenen Objekte an die Rechtsnach-folgerinnen zurückgeben, sobald diesegefunden werden konnten.
Claudia SpringProvenienzforschung
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