Heft 
H. 5+6
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HINWEISE

Provenienzforschung im Volkskundemuseum Wien

Die Kunstdatenbank des Nationalfonds der Republik Österreich für Opferdes Nationalsozialismus

Wie schon berichtet, kooperiert das Volkskun-demuseum Wien bei der Provenienzforschungbzw. der Restitution geraubter Objekte imSinne des Kunstrückgabegesetzes( BGBl. INr. 181/1998) eng mit der Kommission fürProvenienzforschung. Kürzlich hat das Volks-kundemuseum einen weiteren wichtigenSchritt zum transparenten Umgang mit in derNS- Zeit erworbenen Objekten gesetzt undeinen Vertrag zur Kooperation mit dem Nati-onalfonds der Republik Österreich für Opferdes Nationalsozialismus( http: // nationalfonds.org) unterzeichnet. Dank dieser Kooperationkönnen nun die umfangreichen Recherchen,die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter desNationalfonds seit seiner Gründung im Jahr1995 durchgeführt haben, für die Proveni-enzforschung im Volkskundemuseum genütztwerden. Von besonderer Bedeutung für Prove-nienzforschung und Restitution ist darüberhinaus auch die vom Nationalfonds im Interneteingerichtete Kunst- Datenbank.( http: // www.artrestitution.at)

Diese Kunst- Datenbank enthält Informationenzu Kunst- und Kulturgegenständen in Museenund Sammlungen der Republik Österreich, derStadt Wien und künftig auch im Volkskunde-museum, bei denen nach derzeitigem Standder Provenienzforschung der Verdacht besteht,dass sie in der NS- Zeit entzogen wurden.Die Veröffentlichung dieser Objekte in derKunst- Datenbank könnte weitere Informatio-nen zur Provenienz bringen: einerseits durchHinweise von Kolleginnen aus der Provenienz-forschung, andererseits durch die Möglichkeit,

dass Überlebende nationalsozialistischerVerfolgung bzw. ihre Angehörigen in derKunst- Datenbank nach entzogenen Objektensuchen können und dadurch deren Rückgabevorbereitet werden kann.

Dank der umfangreichen Vorarbeiten seitensder Mitarbeiterinnen des Volkskundemuse-ums konnte die erste Tranche mit Informati-onen bereits dem Nationalfonds übergebenwerden. Vorerst handelt es sich um Objekte,die das Volkskundemuseum zwischen 1938und 1945 von Antiquariaten angekauft hatte.Ankäufe von Antiquariaten und Flohmärkten,aber auch von Personen mit häufig vorkom-menden Namen können die Spurensuche nachVorbesitzerinnen und Vorbesitzern schwierigbis unmöglich machen, weshalb der Kunst- Da-tenbank hier eine besondere Bedeutungzukommt.

Dazu ein konkretes Beispiel aus dem Volkskun-demuseum: 1943 sind im Inventarbuch dreiChanukka- Lampen eingetragen, versehen mitdem Vermerk ,, Jüdisch angekauft[] auf demWiener Tandelmarkt." Nun wäre das Faktum,dass es sich bei Chanukka- Lampen um jüdischeKultusobjekte handelt, kein zwingender Grund,diese als bedenklich zu kategorisieren, dennsie könnten auch in nicht- jüdischen Haushaltenverwendet worden sein. Weiters könnten sieauch schon vor der NS- Zeit in den Besitz jenerHändlerin/ jenes Händlers gekommen sein, die/der sie am Flohmarkt verkauft hatte und somit

im Sinne des Kunstrückgabegesetzes unbe-denklich sein.

Mai- September 2016

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