HINWEIS
Nach dem Beschluss des Kunstrückgabebeirats: Suchenach Erbinnen und Erben!
Wie wir in der letzten Ausgabe der Nachrich-ten des Volkskundemuseums kurz berichteten,empfahl der Kunstrückgabebeirat im Oktober2015 dem Volkskundemuseum die Rückgabevon Objekten aus dem ehemaligen Besitz desin Wien geborenen Rechtsanwalts Dr. SiegfriedFuchs( 1883-1946). Mehr als 40 Jahre hatte Dr.Fuchs eine große Zahl von Büchern, Bildern,Stichen, Aquarellen, Dosen, Stöcken, Porzellanund Musikinstrumenten zusammengetragen.Aufgrund der diskriminierenden national-sozialistischen Verfolgungsmaßnahmen, zudenen auch Berufsverbot und die so genann-te Reichsfluchtsteuer zählten, war er nachdem so genannten, Anschluss' Österreichs anNS- Deutschland gezwungen, zur Finanzierungseiner – letztlich gelungenen – Flucht ins siche-re Ausland seine Sammlungen zu verkaufen.Große Teile daraus wurden im Zuge der Prove-nienzforschung im Wien- Museum, in der öster-reichischen Nationalbibliothek, im Museum fürAngewandte Kunst und nun auch im Volkskun-demuseum aufgefunden. Da die Kunstrück-gabebeiratsbeschlüsse zu den erstgenanntenMuseen bereits einige Jahre zurückliegen,konnten inzwischen die Erbinnen und Erbennach Dr. Fuchs ermittelt werden.
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Diese Suche nach den Erbinnen und Erbengestaltet sich oft schwierig. In vielen Familienüberlebte niemand die systematischen NS- Ver-folgungs- und Vertreibungsmaßnahmen. DieNachkommen jener, denen die Flucht in einsicheres Ausland gelungen war, bzw. auchjene Kinder, die 1938/1939 mittels der sogenannten, Kindertransporte' nach Englandgelangt waren und dort von fremden Familien
aufgenommen wurden, wussten oft wenigbis nichts über ihre Vorfahren – gingen dochverfolgungsbedingt oft nicht nur wichtigepersönliche Dokumente, sondern vor allemauch wichtige Erzählungen und Erinnerungenaus dem mündlich tradierten Familiengedächt-nis verloren. In einigen Rückgabefällen habendie Erbinnen und Erben sogar erst im Kontextder Restitution von der Existenz weitererVerwandter erfahren.
Eine zentrale Rolle bei der Suche nach denErbinnen und Erben hatten und haben jeneOrganisationen, die ehemals Verfolgte bzw.deren Hinterbliebene beraten und begleiten.Vor allem die MitarbeiterInnen des National-fonds der Republik Österreich für Opfer desNationalsozialismus und der IsraelitischenKultusgemeinde Wien( IKG) haben mit großemEinsatz während vieler Jahre weltweit unzäh-lige Dokumente zu verfolgten Jüdinnen undJuden, bzw. zu jenen, die entsprechend dernationalsozialistischen Nürnberger Gesetzeals solche galten, zusammengetragen undarchiviert und dadurch wesentlich dazu beige-tragen, dass die Erbinnen und Erben aufgefun-den und ihnen die It. Kunstrückgabebeirats-beschluss zurückzugebenden Objekte auchtatsächlich übergeben werden konnten undkönnen.
Claudia Spring
Provenienzforscherin am Volkskundemuseum
16
51. Jahrgang