C. Hohlmaße
Hohlmaße dienen zum Messen des Rauminhaltes für flüssige undschüttbare Güter( wie z.B. Milch bzw. Getreide). Material und Formder Hohlmaẞe richten sich nach dem jeweiligen Verwendungszweck.Für die Flüssigkeitsmaße sind Metall-, Keramik-, Glas- und Kunststoff-gefäße in Gebrauch; an Trockenmaßen sind zylindrische Holzgefäße( ,, Metzen“) und Strohkörbe überliefert. In diesem Zusammenhang seidarauf hingewiesen, daß das Getreide nicht gewogen, sondern inMetzen geschüttet und damit gemessen wurde.
Wie schon anderweitig erwähnt, waren in früheren Zeiten auch bei denHohlmaßen sehr unterschiedliche Einheiten in Verwendung. Erst dieVerordnungen Maria Theresias bedeuteten einen wesentlichen Schrittzur Vereinheitlichung des Maßsystems:„ Am 1. 12. 1751 führte MariaTheresia in N.Ö. mit Wirksamkeit vom 1. 6. 1752 den StockerauerMetzen als alleinig rechtes Getreidemaß ein. Dessen Geltung wurdeauch auf Wien erstreckt, weshalb er seit 1756( wahrer) Wiener Metzengenannt wurde."( 1 Wiener Metzen entspricht 61,48 Liter)
Eine weitere Hohlmaẞform sind die Säeschaffe und-körbe. Sie habenstets ein bestimmtes Maß und lassen damit eine genaue Bemessungdes Saatgutes zu.
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Getreidemetzen, Holz und Eisen. Runde Form, zusammengesetztaus Holzdauben, mit Eisen armiert; 2 Eisengriffe. Am Boden Brand-marke„ G G“(= Gut Gobelsburg) und Eichmarke von 1875.Gobelsburg, N.Ö.
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d= 42 cm h= 42 cm
Leihgabe Schloß Gobels-
burg, Weingut des Stiftes
Zwettl
Getreidemetzen, Holz und Eisen. Runde Form, zusammengesetztaus Holzdauben, mit Eisen armiert; 2 Eisengriffe.
Gobelsburg, N.Ö.
d= 44 cm h= 62 cm
Leihgabe Schloß Gobels-
burg, Weingut des StiftesZwettl
Getreidemaẞ, Holz. Ausgehöhlter Baumstamm mit eingesetztem Bo-den, so eingesetzt, daß 2 Maßeinheiten gegeben sind. Auf der Außen-wandung eingebrannte Eichmarken von 1781, 1782, 1789 und 1798.Südtirol.
d= 26 cm h= 19 cm
Inv.-Nr. 39.346
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