Elfriede Rottenbacher, Kreuzstichmuster. Lebendige Volkskunst. Graz,Alpenland, 1988. Mappe mit 1 Textblatt und 36 Vorlageblättern.
Der Name Elfriede Rottenbacher ist seit Jahrzehnten mit der Kreuzstichstickereiverbunden, seit sie von den Sammlungen der Abteilung für Kunstgewerbe am Stei-ermärkischen Landesmuseum Joanneum angeregt, Kreuzstichmuster sammelt. Eineerste Mappe erschien 1948 unter dem Titel„ Alpenländische Handarbeitsmuster“und wurde seither mehrmals neu aufgelegt. Zwei weitere Mappen folgten, ebenfallsin mehrfacher Auflage. Diese Mappen wurden zur wichtigsten Quelle vor allem fürdie steirischen Freunde dieser Handarbeitstechnik.
Nun ist eine weitere umfangreiche Mappe erschienen, die nicht vorher Publizier-tes wiederholt, sondern mehr als hundert Vorlagen bringt, die die Verfasserin ausihrer diffizilen Kenntnis der Kreuzstichstickerei heraus entworfen hat. Man spürt inden neuen Mustern die Vertrautheit mit der Technik, die über ganz Europa verbrei-tet war. Auf den 36 Blättern finden sich neben der Unzahl neuer Muster vom klein-sten bis zum großen, flächenfüllenden, nicht weniger als neun verschiedene Alpha-bete und sieben Zahlenreihen. Die Mappe ist ein Beweis für die Lebendigkeit ange-wandter Volkskunst in unserer Zeit und schließt sich in würdiger Weise an diebisherigen Publikationen der Verfasserin an.
Maria Kundegraber
Louis Carlen, Wallfahrt und Recht im Abendland Glossar ::: zum Glossareintrag Abendland(= Freiburger Veröf-fentlichungen aus dem Gebiet von Kirche und Staat, Bd. 23). Freiburg, Universi-tätsverlag, 1987, 260 Seiten, 11 Abb.
Die Beziehungen zwischen Wallfahrt und Recht haben Louis Carlen, den Freibur-ger Rechtshistoriker und Kirchenrechtler, schon seit Beginn seiner wissenschaftli-chen Arbeit beschäftigt. Nahezu ein Dutzend Publikationen aus seiner Feder habendas Thema immer wieder von neuen Gesichtspunkten her eingegrenzt. Das jetztanzuzeigende Buch stellt gleichsam eine Zusammenfassung seiner bisherigen For-schungsarbeit auf diesem Gebiet dar. Sein Thema sind die Beziehungen zwischenWallfahrt und Recht im Abendland Glossar ::: zum Glossareintrag Abendland, was verdeutlicht, daß Wallfahrt und Pilger-schaft innerhalb anderer Weltreligionen als der Christenheit außer Betracht bleiben.
Die Beziehungen sind vielfältiger als man gemeinhin annimmt. Die einzelnenKapitelüberschriften verdeutlichen dies bereits. Es geht zunächst um die Veranke-rung der Wallfahrt im kirchlichen und weltlichen Recht, die Rechtsstellung, denSchutz und das Transportrecht der Pilger und Wallfahrer, die Rechtsstellung derWallfahrtsstätten und Votive, die jetzt in einigen Artikeln des CIC von 1983 geregelt
wird.
Aber die Beziehungen reichen weiter und tiefer. Rechtliche Beweggründe stehenoftmals am Beginn einer Wallfahrt. Nicht nur, daß das staatliche Recht Buß- undStrafwallfahrten als Sanktionen besonders bei Delikten wie Totschlag oder Körper-verletzung verhängt hat. Bereits der Entschluß zu einer Wallfahrt beruht auf einemRechtsakt, einem Eid oder einem Gelöbnis. Votive und andere Opfergaben wurdenaufgrund eines Rechtsakts gestiftet und tragen deshalb aus der Rechtssprache ent-lehnte Wörter wie verlobt, versprochen, Verlöbnis, votum oder weitaus am häufig-sten ,, ex voto“. Bei der Ausformung des Wallfahrtsbrauchtums Glossar ::: zum Glossareintrag Wallfahrtsbrauchtums wurde auf weltlicheRechtshandlungen zurückgegriffen. Man denke nur an das eine Wallfahrt beglei-
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