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Die Teufellitteratur des XVI. Jahrhunderts
Entstehung
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ÖFFENTLICHES LEBEN.

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tage schier ein hauffen Jungen auss." Ein Edikt des branden-burgischen Kurfürsten von 1584 wird mitgeteilt, welches ver-ordnete ,,, dass ein jeder Landsknecht wegen eines gantzenDorffs vor dem Kruge mit 3 pfenning bezalt vnd damitabgewiesen würde, um so die armen Leute zu schützen."

Pape klagt über die Feigheit der Bürger, welche ihreMarterer aus Angst vor Rache nicht zur Anzeige bringen,über die Furcht der Obrigkeit, die es nicht wagt, energischeinzugreifen; und wie er erzählt, dass ein Mutiger, der einendieser Räuber auf eigene Faust festgehalten hatte, um dieBehörde zu benachrichtigen und ihr Einschreiten zu erwarten,noch 10 Gulden als Strafe zahlen musste, da wettert er ganzunpredigerhaft los: So sey der Teuffel ein fromb Mann, mitder weise solt ein jeder wol stelen."

Eine schlichte Mahnung zur Arbeit schliesst mit einfachenherzlichen Worten den Traktat ab.

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Zu der Gruppe von Teufelbüchern, die sich mit demöffentlichen Leben beschäftigen, gehört schliesslich noch derTraktat von Hermann Strack" Wider die zweenPestilentzteuffel Deber vnd Cheteb genannt.." 1)den wir ebenso wie Freys Schmeichelteuffel" nur im Thea-trum Diabolorum finden, wo er von 1569 an als, zuuor nie inTruck aussgangen" erscheint. Strack war Pfarrherr zu Münch-hausen und auf dem Christenberg unweit von Marburg. Diefürchterlichen Seuchen, die in den 60 er Jahren besondersstark in Deutschland wüteten und so viel Menschen ausStädten und Dörfern dahinrafften, dass man, wie es inSebastian Franks fortgesetzter Chronik von der Pest der

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¹), welche gewalt haben auss Gottes verhengniss, Raht vndzulassung vmb der Sünde willen, die Menschen mit Pestilentzischenhitzen vnd Sterbdrüsen zu schiessen vnd vmbzubringen. Gewisser Trostauss Gottes Wort. Item in diesen letzten gefehrlichen Pestilenz- vndSterbensläufften versehung Leibs vnd der Seelen. Beichte vnd Gebettein solcher Not vnd Anfechtung. Durch Hermannum Strack, Pfarrherrnzu Christenberg colligiret vnd gepredigt."- Im Th. D. A 5302-5422;B 456-465; CII 284-2912.

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