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Die Teufellitteratur des XVI. Jahrhunderts
Entstehung
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einem

OSBORN

Dem Gerichtsteuffel" verwandt ist der ältere Eyd-teuffel" von Christoph Obenhin( oder Obenheim),aus Öttingen gebürtigen Pfarrer zu Ursel, dessenschriftstellerische Thätigkeit, soweit wir übersehen können, indie Jahre 1562-76 fällt ¹). Sein ,, Eydteufel" 2) entstand 1574.Er setzt weit kräftiger ein wie vom Wald's Buch, wendet sichgegen die leichtfertigen Schwüre, die jedermann bei der Handhat, sobald ihm ,, sein garstiger Mund vnd vnflätiger Gottes-lästerischer Rachen auffgehet"( 4912), gegen die Meineide, dieden Leuten leichter von Statten gehen als ,, Roden, Hacken,Dreschen oder Rüben graben", und nimmt dann hauptsächlichden ,, öffentlichen Eyd" vor. Er definiert ihn und zählt dieEideszeremonien aller möglichen Völker geschwätzig her; ,, beyvns Teutschen", fährt er dann fort ,,, ist jetzunder der Brauch,dass man im Eydschweren pflegt zween Finger, beneben demDaumen auffzuheben, oder in die höhe auffzurecken" 3). Under führt des Cyriacus Spangenberg Erklärung dieser Sitte ausdessen ,, Erklärung der anderen Epistel an die Corinther"( fol. 22)an 4), nämlich: ,, Die zween Finger, beneben dem Daumen,die bedeuten die heilige hochgelobte Dreyfaltigkeyt.... Dieandern zween Finger in die Hand gebogen, bedeuten dessMenschen Leib vnd Seele", und wer nun den Eid leiste, sprechedamit aus, dass der dreieinige Gott ihm, wenn er falsch ge-schworen habe, in der Stunde, da Leib und Seele sich trennen,seine Hilfe versagen solle.

1) cf. Zedler 25( 1740), 34. Dazu seine Schriften Jöcher III, 1007.2) ,, Eydteuffel. Was Schweren sey vnd heisse Was man vorzeitenfür Ceremonien, Geberde vnd eusserliche Zeichen in Eydschweren ge-braucht hab vnd noch heutigen Tages brauche. Wodurch vnd wobeyman schweren sol. Ob auch ein Christ schweren vnd mit gutem Ge-wissen einen Eyd thun möge, Wie mancherley der Eyd sey. Vnd vonder Straffe dess Meyneyds, nützlicher vnd einfeltiger Bericht, auss Gottesheylsamem Wort alten vnd neuwen Kirchenlehrern vnd sonst hoch-begabter Leut Schrifften treuwlich zusammengezogen vnd verfasset durchChristophorum Obenhin, Pfarrherrn zu Vrsel". Goedeke S. 482 No. 22.Im Theatr. Diab. B 4912-525; CII 315--3432.

3) 494 E. 4) 494-4942.

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