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Die Teufellitteratur des XVI. Jahrhunderts
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OSBORN

aber genau genommen nicht eigentlich hierher gehören, dasie mit der Art der Teufelbücher nichts gemein haben, sondernnur im trivialen, gewohnten Kanzelton das Fastnachtsgetriebehöchst unlebendig schildern 1).

In der Luft der Kneipe gedieh aber neben den Teufelnder Vergnügungen auch der Fluchteufel 2), den sich,wie schon gesagt, Musculus vornahm. Das Fluchen warja in dem Jahrhundert des Grobianus in der That eine ganzbesonders auffallende schlechte Eigenschaft der Deutschen.Alle Bücher sind, wenn sie nicht selbst den derben Ton an-schlagen, voll von Klagen über dies zunehmende Laster.Schon 1495 hatte Kaiser Max ein strenges Edikt ergehenlassen, das den unbedachten Flucher und Gotteslästerer miteiner Geldstrafe belegt, bei Zahlungsunfähigkeit aber mitLeibesstrafe droht, das ferner dem ungehorsamen Adel dieRegierungsämter verschliesst und sogar den gleichgiltigenZuhörer für strafbar erklärt. Ebenso erschien noch 1557ein Mandat wider das vnchristenlich Gottslestern, schwerenvnd fluchen" 3), für die Ländereien des Pfalzgrafen bei Rheinpublicieret vnd offentlich angeschlagen", das die strengstenStrafen ankündigte und für die ärgsten Flucher bestimmte,,, er soll um leben oder benemung etlicher glieder..peinlich gestraft werden"( A2).

Wie wenig indessen diese Erlasse fruchteten und wietief die Sucht zu fluchen im Volke Wurzel gefasst hatte,erkennt man am besten aus einer Geschichte, die erzählt, inSachsen seien nach einem solchen Edikt die Bauern zumAmtmann gekommen, um ihn zu bitten, er solle ihnen doch

1) Sie gehören jedoch zu den ersten, welche den Teufel in ihremTitel führen, und wurden wohl darum von Goedeke in den AbschnittTeufellitteratur" gezogen.

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2) Fluchteufel, wider das vnchristliche, erschreckliche vnd grausameFluchen vnd Gotteslästern, treuwe vnd wolmeinende Vermahnung vndWarnung". Ausser Goedeke S. 480( N. 3, 2) noch: 1556. o. O. abernach Druck und Format aus dem Verlag von Eichhorn in Frkf. a. O. 4°.Im Theatr. Diabol.( No. 6) A 243-2512; B 206-215; CI 1682-175.3) Berl. Kgl. Bibl. Db 7175. Ähnliches cf. A. Schultz a. a. O. S. 59-61.