4) Geographische Verbreitung
Von 626 Studien zur Maskierung und Verkleidung entfallen 4 auf Landesstudien,46 auf Makroregionalstudien, 55 auf Mikroregionalstudien und 521 auf oikotypischeFallstudien. Die großlandschaftliche Streuung der Fallstudien ergibt folgendes Bild:Kleinasien 22, Nichtgriechisch- Thrakien 53, Zypern 9, Festgriechenland 87, Peloponnes59, Ionische Inseln 24, Thessalien 89, Makedonien 61, Epirus 38, Kreta 9, Ägäische In-seln 62, Griechisch- Thrakien 28.422
Die Streuweite der Karnevalsmaskierungen kennt keine Schwerpunkte; dieselbe istpraktisch überall verbreitet. In manchen Gebieten wird sie von der Zwölftenmaskierung,begonnen von der Fest- und Lumpenkleidung bis zum komplexen Momoeria- Dromenon,ersetzt. Mit Einrechnung der nicht darstellbaren Gebietsstudien entfallen von 126 An-gaben 9 auf Kleinasien, 6 auf Bulgarisch- und Türkisch- Thrakien, 11 auf Festgriechenland,37 auf Thessalien, 50 auf Makedonien, 3 auf Epirus, 6 auf die Ägäischen Inseln und4 auf Griechisch- Thrakien. Der Verkleidungstermin der Zwölften ist deutlich als non-mediterran balkankontinental zu erkennen. Die Insel Limnos beherbergt kontinentalePopulation. Das Dromenon der Momoeria ist ganz auf den Pontus beschränkt.
Eine gewisse Gesetzmäßigkeit läßt sich hier schon vermuten: Das totale Fehlenmancher Zonen in der Verbreitung von termingebundener Maskierung legt es nahe, dieseMaskierung an anderen Terminen zu suchen: So finden die in den Zwölften völlig ab-senten Verkleidungen in Epirus am Lazarussamstag in ziemlich eigenständiger Formstatt, am Pelion im Golf von Volos am 1. Mai, in Thrakien finden die Dromena undSammelumzüge am Reinen Montag statt. 423 D. h. der Maskentermin ist im Jahreslaufverschiebbar, die Notwendigkeit seiner Existenz scheint aber unabdingbar. Beim Mas-kentermin der Zwölften ist eine größere Konservativität der Erscheinungsformen zubeobachten als beim ruralen Karneval. Dies dürfte mit der Ausstrahlung des Europäi-schen Karnevals, mit Insel- und Küstenlage und den venezianischen, französischen undenglischen Handelsschiffahrtswegen ebenso zusammenhängen wie mit der spätbyzantini-schen Frankenherrschaft auf der Peloponnes, mit den territorialen Grenzen derBayernmonarchie im 19. Jahrhundert( Peloponnes, Festgriechenland) und der veneziani-schen Inselherrschaft im ausgehenden Mittelalter( Ionische Inseln, Kreta, Zypern). Dermühelose Übergang von der Fest- und Lumpenverkleidung zum multipersonalen Rollen-geflecht ist also auch territorial in hoher Streudichte realisiert und stützt das Postulateiner inneren Strukturzusammengehörigkeit. Kamelverkleidung und Festkleidungscheinen nur deshalb zahlenmäßig so gering, weil sie selten isoliert auftreten, und alsFestelement etwa bei den Dromena in der Zeichensymbolik nicht mitberücksichtigtwerden konnten.424
422 An dieser Stelle seien auch die Werte für das Dromenon- Kapitel( 1.6.) nachgetragen:Von 206 Quellen sind 2 ohne Ortsangabe, 1 bezieht sich auf Rußland, 1 Landesstudie, 13 Makro-regionalstudien, 5 Mikroregionalstudien, 187 Fallstudien. Davon: 20 in Kleinasien, 38 in Bulga-risch- und Türkisch- Thrakien, 7 in Zypern, 14 in Festgriechenland, 16 in Peloponnes, 3 auf denIonischen Inseln, 11 in Thessalien, 17 in Makedonien, 6 in Epirus, 18 auf Kreta, 30 auf denÄgäischen Inseln und 7 in Griechisch- Thrakien.
423 Gavazzi, 1968: 1 ff. führt den Faschingskönig an der östlichen Adria auf die römi-schen Saturnalien zurück. Die vergleichbare Figur des thrakischen Hundebey müßte dann mitkulturellen Ausstrahlungen von Konstantinopel auf das thrakische Hinterland in Zusammenhangstehen. Das extreme Kulturgefälle Urbs- Reliktraum hat aber als Argument gegen Liung mansOst- West- Diffusion auf der Haimos- Halbinsel eine Rolle gespielt. Eine mögliche Einflußrichtungkönnte nur über die großen bürgerlichen Zentren Mesimvria und Anchialos geführt haben.
424 Zur weiteren Verbreitung des balkanischen Maskenwesen in den Zwölften vgl.Schmidt, 1966: 103 ff.; Kuret, 1972/73: 334 ff., 1967: 203 ff.; Dömötör, 1972/73:63 ff., 1967: 142 ff.; Pop/ Eretescu, 1967: 162 ff.; Gavazzi, 1967: 185 ff.; Ange-lova, 1967: 226 ff.
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