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Wegmüssen
4.3.1.3. Die Verlobung oder das„ Gwiẞmachen“
In den meisten Gegenden Niederösterreichs ist der jüngste Sohn der Erbe des Hofes.Seine älteren Brüder werden oft Knechte oder wandern vom Land ab. Es kommt na-türlich auch vor, daß der Erstgeborene Hoferbe wird. Nun ist es manchmal sehrschwer für die Eltern, den jüngsten Sohn heiraten zu lassen und ihm die Wirtschaftzu übergeben, denn damit übergeben sie auch jedwede Einspruchsgewalt und meistmüssen sie sich dann in die„ Ausnahme" zurückziehen.
Größere Bauernhäuser haben ein eigenes„ Ausnahmstöckl“. Sonst gibt es nur eine„ Ausnahmstube“, die sich hinten oder auf der anderen Seite neben der Hofeinfahrtbefindet. Sie leben dann mit den Jungen im gemeinsamen Haushalt. Selten mietensich die Alten im nächsten Markt oder in der nächsten Stadt ein, um von den Jungenganz getrennt zu sein.
So ist es mitunter recht verständlich, wenn der Vater seinen jüngsten Sohn nichtzum Heiraten drängt, sondern die Hochzeit und damit die Übergabe möglichst hin-auszuschieben trachtet.
In den meisten Fällen sucht sich der Bursch seine Braut selbst. Leider darf er nichtnur sein Herz sprechen lassen, sondern muß sehr oft auch auf eine möglichst hoheMitgift sehen, damit den anderen Geschwistern ihr Anteil ausbezahlt werden kann.Da gibts einen alten Trost:„ Von der Liab allein kann ma net åba beißen."
Die Mädel wieder, die für die Einheirat auf einen großen Hof bestimmt sind, kannman manchmal seufzen hören:„ Was hilft die schöne Kapelle, wenn der Heilige drinnicht schön ist."
Ist die Brautschau vorbei und sind die jungen Leute einig, daß geheiratet werdensoll, dann schickt in manchen Gegenden der Bräutigam einen Freund oder männli-chen Anverwandten ins Haus der Braut, der dann die offizielle Werbung vornimmt.Dieser bringt vom Bräutigam das„ Drangeld", das auch noch mit dem alten Namen,, Mahlschatz" benannt wird, mit.
Dieses Drangeld sind heute meist Gold- oder Silbergulden, die die Braut be-kommt und soviel wie der Verlobungsring bedeuten.
Nicht selten bringt der Bräutigam der Braut ein Paar Schuhe. Die Brautschuhewerden uns noch einige Male begegnen, da sie durch ihre Erdgebundenheit frucht-barkeit- und segenbringend sind. Diese Gaben sind der Rest einer uralten Sitte unse-rer Vorfahren. Damals beschenkten sich bei der Verlobung Braut und Bräutigam.Den„ Mahlschatz", den der Bräutigam mitbrachte, nahm der Brautvater in Verwah-rung. Bei der Hochzeit wurde er der jungen Frau ausgehändigt. Der Bräutigam ver-wahrte die ihm von der Braut oder ihrer Sippe geschenkten Gaben. So trugen gleichzu Beginn der Ehe beide Sippen bei zum Vermögen des jungen Paares.
Nimmt die Braut das Drangeld an, so erklärt sie sich mit der Verlobung einver-standen und die jungen Leute sind dann versprochen und die Hochzeit ist„ gwiẞ".Sie behält das Drangeld bis zum Hochzeitstag oder gibt es zurück, wenn sie es sichanders überlegt hat und die Verlobung aufheben will. In manchen Gegenden desWaldviertels( so zum Beispiel in Thaures) bekommt die Braut erst 14 Tage vor derHochzeit das Drangeld. Es sind dort Silbergulden oder ein Halsketterl.