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Die Weihnachtsbräuche der Serbokroaten
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Verbote.

§ 52. Während der W.- Zeit gilt eine Reihe von Verboten, von denenviele im Beginn des neuen Zeitabschnitts begründet sind( Parallelen zumAnfangszauber), andere in der Furcht vor in den Zwölften umziehenden Dämonen.

Schlagen. In allen skr. Landschaften ist es verboten, jemanden zuschlagen, sonst bekommt der Geschlagene Abszesse 1. Vielfach beziehtsich dieses Verbot auch auf das Schlagen mit dem Wäschepracker 2Waschverbot) und das Zerschlagen von Nüssen durch die Hausmutter 3.

Seine Begründung findet dieses Verbot wohl in dem Anfangsglauben:Handlungen, die zu Jahresbeginn vollzogen werden, haben Einfluß auf dieGeschehnisse des nächsten Jahres. Es entspricht vollkommen dem Analogie-glauben und dem komplexen Denken des Volkes, wenn es als Strafe fürdie Uebertretung dieses Verbots( bes. Schlagen mit dem Wäschepracker)Hagelschlag befürchtet. Schließlich steht das Schlagen( Raufen) im Wider-spruch mit der Idee des Friedens und der Versöhnung, von der die ganzeFestzeit getragen ist.

Hausreinigung. Ueberall bleibt die W.- Tafel drei Tage langstehen, Haus, Stall und Krippen dürfen nicht gereinigt werden+4.

Das Verbot der Stallreinigung begegnet uns zu W. bei den Kleinrussen[ Dikarev, 148], in Deutschland zu Fastnacht und am Karfreitag[ Sart. SB. III117. 143]. Es wurzelt in, dem Sympathieglauben, daß böse Dämonen undHexen dem Ganzen schaden können, sobald sie sich eines Teiles bemäch-tigen. Mit Rücksicht auf den Neujahrscharakter der W.- Zeit besteht viel-leicht die Furcht, daß das Glück hinausgetragen wird. So sehen wir immittelalterlichen Böhmen:... quod non permittunt carbones in thuribulisexportare, sed excutiunt eos in fornacem, ne omnis fortuna anni sequentisexeat de domibus suis[ Alssos W.- Bräuche, ed. Usener, 65].

Arbeitsverbote. Während der Adventzeit gelten an einzelnenTagen gewisse Verbote, um das Gedeihen des Viehs befördern oder diewilden Tiere fernzuhalten: Zu Mratinci(§ 1) ist verboten: Spinnen und Weben,Salz stampfen, Wolle kämmen, mit der Schere schneiden( Schere und Kämmewerden deshalb versteckt), Ausmisten, Verkaufen und Schlachten des Viehs;nichts Weißes darf man sticken, sondern bloß Farbiges. Am 21. Nov. darfman keine Sicheln, Sensen, Messer oder Scheren anrühren(§ 2), am Varvara-Tag kein Brot backen(§ 7), am Andreastag keine Opanken machen(§ 6),am Luzientag nicht ackern(§ 11). Für diesen Tag und den 25. Nov. giltebenfalls das Spinn- und Webeverbot. Besonders streng sind die diesbezüg-lichen Vorschriften während der Zwölften(§ 17).

1 SEZb 7, 439( Skopska Crna Gora): Nicht schlagen von Ignjat bis W.- Tag;Zs. Karagjić III 63 ff.( Ls. Resava): Ignjat bis 3. W.- Tag. Als Gegenzaubergegen einen Schlag spreche man: ,, Ciri, miri, izašli ti sto i četiri( čireva)"," Ciri, miri, 104 Abszesse sollst du bekommen"; SEZb 19, 79( Omolj): selbstim Scherze darf man niemanden schlagen. Gegenzauber des Geschlagenen:er soll dreimal hinter sich spucken; Zs. Karagjić II 150 ff.( Zeta): Verbot giltfür hl. Abend; Pamučina 69( Herz.): Verbot gilt hl. Abend und Christtag;ZbNZ XX 33( Bukovica, Dalm.): Vom hl. Abend bis Neujahr darf man dieKinder nicht schlagen. 2 Am Amselfeld fürchtet man, daß dann derBlitz einschlägt; ZbNZ XX 45( Bukovica): zwischen Christtag und dessenOktave, ebenso zwischen Ostersonntag und dessen Oktave ist es verboten,zu waschen und mit dem Pracker zu schlagen, weil sonst der Hagel dieFeldfrüchte zerschlägt. 3 ZbNZ XX 145( Varoš): die Hauswirtin darf am

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hl. Abend keine Nüsse knacken, sonst wird sie das Jahr über viel Geschirrzerschlagen; SEZb 22 II 93( Krag. Jasenica): aus demselben Grunde zer-schlagen sie keine Nüsse, erschlagen auch keine Flöhe und Läuse.

Zs. Karagjić I 210( Miljkovac bei Nisch): wer dieses Verbot übertritt, demfallen die Trauben ab und die Ochsen werden ihm räudig.