Bibliothek / EigenverlageÖsterreichische Zeitschrift für Volkskunde8 (1902) / Zeitschrift für österreichische Volkskunde

  
Jahrgang 
8 (1902) / Zeitschrift für österreichische Volkskunde
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Aus dem Volksleben der Zipser in der Bukowina.

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Hand einen Löffel, während die andere Hand verbunden ist. So bleibtsie in der Mitte der Stube stehen und spricht:» Ach meine liebenBrautleute! Schauet, wie ich mir Euretwegen die Hand verbrannt.Damit ich mir eine Salbe vom Doctor kaufen kann, bitte ich um einekleine Hilfe.«< Und Braut und Bräutigam schenken ihr je zehn, dieGäste je zwei bis fünf Kreuzer. Hier und da bittet an diesem Tageauch» der mit dem langen Handtuch« um eine milde Gabe. Er hatdabei einen mit Wasser gefüllten Teller in der Hand und hält folgendeAnsprache:» So wie sich der junge Tobias seine Hände und Füssegewaschen hat, so bitte ich auch, dass Ihr Euch in diesem WasserEure Hände waschet und sie mit dem Handtuch der Jungfrau Glossar ::: zum Glossareintrag  Jungfrau Brautabwischet.« Alle Anwesenden kommen dieser Bitte nach, wobei sieeinige Kreuzer in das Wasser gleiten lassen.

Tod und Begräbniss.

Ist in einem Hause Jemand schwer erkrankt, so achten die An-gehörigen auf alle Zeichen, von denen sie annehmen, dass sie dieGenesung oder den Tod ankünden. Als ein böses Zeichen wird esangesehen, wenn eine Eule auf oder nahe bei dem Hause ihr unheim-liches Geschrei ertönen lässt, oder wenn der Hofhund laut undlange bellt, oder ein Maulwurf in dem Hausflur einen Erdhaufen auf-wirft. Liegt der Kranke wirklich in den letzten Zügen, so findensich die Verwandten und Nachbarn ein, um in der Stille oder laut,je nachdem der Kranke noch bei Besinnung ist oder nicht, die Sterbe-gebete zu verrichten. Nach dem Hinscheiden öffnet man sofort dieFenster, damit die Seele entweichen und in den Himmel gelangenkönne. Ausserdem verhängt man die Spiegel, um zu verhüten, dassdie Vorübergehenden darin etwa das Gesicht des Verstorbenen oderDesjenigen aus der Familie erblicken, der demnächst sterben werde.Ist der Herr oder die Frau des Hauses( der Wirth oder die Wirthin)heimgegangen, so meldet man den Todesfall auch ihrem Vieh; dennauch dieses soll die allgemeine Unruhe mitempfinden.

Kinder werden auf dem Tische aufgebahrt; zur Aufbahrung vonErwachsenen dagegen bedient man sich sogenannter Todtenbretter,das ist glatt gehobelter Bretter, die zu keinem anderen Zweck benütztund auch verliehen werden. Denjenigen, die einem Schlaganfall er-legen oder infolge von Gehirnentzündung gestorben sind, legt man,damit ihr Leichnam nicht aufschwelle, einen mit Wein getränktenFetzen auf den Kopf und ein Stück Brot auf die Brust. Erwähnens-werth ist ferner noch die Sitte, dass Wirth und Wirthin zum Zeichen,dass der Besitz ihnen abgelöst worden ist, ein Geldstück( zehn Kreuzerbis einen Gulden) in die rechte Hand bekommen.

Nach der Aufbahrung zündet man zu Häupten der Leiche grosseKerzen an, die man brennen lässt, bis sie von selbst erlöschen, gleich-wie die Seele des Verstorbenen» ausgerungen« hat. Abends ver-

Zeitschrift für österr. Volkskunde. VIII.

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