Jahrgang 
51 (1948) / N.S. 2
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die Donau zu der bereits lange abgetragenen St. Nikolauskirche imDorfe Aggsbach statt 23). Das Kirchweihfest wurde ja seit altersfeierlich begangen und heißt bereits um 1410 zu Groß- Mugl Chiri-tag 24). Sehr alt sind auch die religiösen Bruderschaften oderZechen, die für die Aufbewahrung ihrer Gelder und Amtsbücherschöne Truhen besaßen, Schon 1377 wird ein Czechschreinder St. Michaelbruderschaft in der Wachau erwähnt 25). Neben die-sen Vereinigungen hatten im Mittelalter die österreichischen Hand-werkerorganisationen große Bedeutung erlangt. Selbst in kleinerenOrten, wie zu Gobelsburg am Kamp. bildeten auch die Gehilfeneigene Verbände, und zwar die Zeche der Bäckerknechte, die eineUrkunde von 1432 erwähnt 26). Mit dem Handwerk hing überhaupteine Menge Brauchtum Glossar ::: zum Glossareintrag  Brauchtum zusammen. Ein köstliches Stück davon, diePekchenschupphen, begegnet uns bereits in einer KremserUrkunde von 1372 27).

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Als uralten steirischen Brauch lernen wir das, Wetten kennen.Eine Admonter Urkunde von etwa 1200 verbot den Vögten desStiftes im oberen Murtale, von den Untertanen Wetten anzunehmenoder ihnen solche anzubieten( homines nostri non debent, eiadvocato componere, id eşt wetten, et ipse non debet ab eisaliquam compositionen accipere) 28). Noch anschaulichere Bilder vonder alten Steiermark erhalten wir aus dem Sitftbriefe über die Er-neuerung des Spitals am Semmering vom 16. Oktober 1220. Erberichtet von einem beschwerlichen Fußpfad über den Paẞ, an demsich eine Räuberhöhle befand( spelunca latronum). Nun wurde eineöffentliche Straße( publica via) geschaffen und an ihr eine Herberg-stätte neu errichtet, das Spital am Semmering, in dem aber auchBlinde, Altersschwache, Verwundete oder sonst zum Lebensunter-halt Untaugliche vorübergehend oder lebenslänglich Aufnahme fan-den 2). In besondere Gerichtsbräuche bekommen wir gleichfalls ausden behandelten Quellen kleine Einblicke. Wir erfahren beispiels-weise, daß bei den oberösterreichischen Burgen Erneck und Ratzen-hofen auch ein heimliches gericht bestand 30), daß beim Ge-richt zu Schärding schon 1379 ein Richterstab üblich war ³¹) oderdaß im selben Jahr Heinrich von Ehrenfels wegen Gewalttaten amPyrnpasse Genugtuung versprach und sich verpflichtete, bis zuihrer Erfüllung nichts anderes ezzen dann wasservnd prot³2).

Eine zweite, recht alte Quellenreihe stellen die Urbare dar,welche die Einkünfte der Landesfürsten und Grundherrschaften anGeld- und Naturalabgaben verzeichnen. Sie reichen vereinzelt auchin das 12. Jahrhundert zurück und sind zum Teile in der stattlichenReihe ,, Österreichische Urbare" von der Akademie der Wissen-schaften in Wien herausgegeben. Zahllose Urbarbücher finden sich

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