Fahnen- und Feuerwehrbräuche
in Scheibbs, N. Ö.
Von Alois M. Wolfram
Bei der Durchmusterung alter Jahrgänge des„ Erlaftal- Boten"habe ich auf öffentliche Bräuche, wie beispielsweise das Hissen einerweißen Fahne auf dem Gerichtsgebäude von Scheibbs besondersgeachtet.
Es war nicht ganz einfach, an die ältesten Jahrgänge des„ Erlaf-tal- Boten" heranzukommen. Was ich nun in den Bänden 1894-1896und 1898-1900( der Jahrgang 1897 ist zur Zeit verschollen) über die, Weiße Fahne" gefunden habe, lasse ich in wörtlichen Zitaten folgen:„ Erlaftal- Bote" vom Sonntag, 28. Juli 1895, S. 3( Scheibbs):
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,, Seit 14. dieses Monats weht am hiesigen k. k. Bezirksgerichte dieweiße Fahne( diese beiden Worte fett gedruckt), ein Zeichen, daß sichseit dieser Zeit weder ein Häftling noch ein Untersuchungsgefangenerin den Arresten daselbst befindet."
„ Erlaftal- Bote" vom Sonntag, 8. Mai 1898, S. 3( Scheibbs):
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, Weiße Fahne. Von dem Dache des hiesigen Schlosses, in wel-chem das k. k. Bezirksgericht untergebracht ist, weht seit Dienstagmittags die weiße Fahne zum Zeichen, daß sich bei dem genanntenk. k. Bezirksgerichte weder ein Untersuchungs- noch ein Strafhäftlingbefindet."
„ Erlaftal- Bote" vom Sonntag, 5. Juni 1898, S. 3( Scheibbs):
,, Weiße Fahne. Von dem hiesigen k. k. Bezirksgerichte weht seiteinigen Tagen zum Zeichen, daß sich in demselben kein Häftling befin-det, die weiße Fahne."
,, Erlaftal- Bote" vom Sonntag, 17. September 1899, S. 3( Scheibbs):
,, Weiße Fahne. Seit dem 13. September weht zum Zeichen, daßsich in den Mauern des hiesigen k. k. Bezirksgerichtes kein Gefangenerbefindet, vom Giebel desselben die weiße Fahne."
,, Erlaftal- Bote" vom Sonntag, 17. Juni 1900, S. 3( Gaming):
,, Weiße Fahne. Seit 12. d. M. flattert auf dem Gebäude des hie-sigen k. k. Bezirksgerichtes eine weiße Fahne zum Zeichen, daß dieZellen der hiesigen Arreste keinen Häftling beherbergen. Es soll dies,
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