Zulassung zur zweiten Diplomprüfung
§ 8. Wurde die Studienrichtung Volkskunde als erste Studienrichtung ge-wählt, so setzt die Zulassung zur kommissionellen Ablegung des zweiten Teilesder zweiten Diplomprüfung die Teilnahme an sechs Exkursionen in der Dauervon insgesamt höchstens 12 bis 16 Tagen, davon fünf Exkursionen in Österreichund eine Exkursion ins europäische Ausland in der Dauer von höchstens 8 Tagen,
voraus.
Zweite Diplomprüfung
§ 9.( 1) Prüfungsfächer des ersten Teiles der zweiten Diplomprüfung sind:a) Volkskunde des deutschen Sprachraumes,
b) Vergleichende Europäische Volkskunde,
c) Angewandte Volkskunde,
d) sofern die Studienrichtung Volkskunde als erste Studienrichtung gewähltwurde, das gemäß§ 6 Abs. 5 lit. e gewählte Fach.
( 2) Der zweite Teil der zweiten Diplomprüfung hat zu umfassen:
a) eine Prüfung aus dem Teilgebiet des Prüfungsfaches, dem das Themader Diplomarbeit zuzuordnen ist;
b) eine Prüfung aus einem weiteren Teilgebiet eines Prüfungsfaches nachWahl des Kandidaten, das als ein Schwerpunkt der gewählten Studienrichtungoder, sofern das Thema der Diplomarbeit mit einem Prüfungsfach der zweitenStudienrichtung( des gewählten Studienzweiges der zweiten Studienrichtung) imZusammenhang steht, dieser zweiten Studienrichtung( dieses Studienzweiges)anzusehen ist.
( 3) Die Bestimmungen des§ 5 Abs. 2 und 3 sind auf die Abhaltung desersten Teiles der zweiten Diplomprüfung sinngemäß anzuwenden. Der zweiteTeil der zweiten Diplomprüfung ist mündlich abzulegen.
IV. AbschnittÜbergangsbestimmungen
§ 10. Gemäß§ 45 Abs. 7 des Allgemeinen Hochschul- Studiengesetzes habenordentliche Hörer, die vor Inkrafttreten des neuen Studienplanes ihr Studiumbegonnen haben, das Recht, sich durch schriftliche Erklärung zu Beginn desauf das Inkrafttreten des neuen Studienplanes folgenden Semesters diesem neuenStudienplan zu unterwerfen. In diesem Fall werden zurückgelegte Studien dieserStudienrichtung zur Gänze in die vorgeschriebene Studiendauer eingerechnetund alle abgelegten Prüfungen anerkannt. Fehlende Lehrveranstaltungen undPrüfungen sind bis zum Antreten zur kommissionellen Ablegung des ersten Teilesund zum zweiten Teil der zweiten Diplomprüfung nachzuholen.
Firnberg
Studienordnung für die Studienrichtung Volkskunde. Aus: Bundesgesetz-blatt für die Republik Österreich, Jahrgang 1978, 14. Stück, ausgegeben am30. Jänner 1978, S. 468–470.
Dritte Internationale Konferenz für Ethnologische Nahrungsforschung
vom 22. bis 27. August 1977 in Cardiff/ Wales
Mehr als vierzig Teilnehmer aus insgesamt 16 Staaten nahmen vom22. bis 27. August an der Dritten Internationalen Konferenz für EthnologischeNahrungsforschung in Cardiff/ Wales teil; Österreich war- auf Grund beson-
50