Forschungen zur Rechtsarchäologie und Rechtlichen Volkskunde. Herausgegebenvon Louis Carlen. Bd. 3. Zürich 1981, Schulthess Polygraphischer Verlag.258 Seiten, 142 Abb. im Text sFr. 56,-.
Louis Carlen setzt, wie bekannt, die bedeutende Arbeit zur Rechtsvolkskundeso fort, wie wir sie von Nikolaus Grass und von Hermann Baltl, um nur zwei be-sonders bedeutende österreichische Vertreter dieser Sparte zu nennen, gewohntsind. Seine ,, Forschungen", die offenbar Jahrbuch- Charakter haben, erscheinennunmehr bereits mit einem 3. Band, und jedesmal sind Österreicher als Verfasserund österreichisches Rechtsbrauchtum Glossar ::: zum Glossareintrag Rechtsbrauchtum als Thema stark vertreten. Das ist also einzusätzlicher Grund, um den Band hier wieder kurz anzuzeigen. Es sei im beson-deren auf die wichtige Arbeit des Grazers Gernot Kocher über den ,, Sachsen-spiegel" hingewiesen, die sich mit Unterstützung vieler Abbildungen über den„ Aussagewert mittelalterlicher Rechtsillustrationen“ ausläẞt. Ebenfalls vongroßer Wichtigkeit erscheint uns die Arbeit„ Prolegomena zu einer Rechts-archäologie Salzburgs" von Peter Putzer. Auch in diesem Fall können vieleRechtsaltertümer, von den Sühnekreuzen bis zu den Zunftzeichen abgebildet wer-den, der Bestand ist offenbar viel größer, als bisher allgemein bekannt war. EineReihe von Arbeiten beschäftigen sich mit schweizerischen Problemen. So behan-delt Felicitas Furrer„, Rechtsaltertümer aus St. Gallen", Gottfried Boeschbringt ,, Miszellen zu schweizerischen Zeremonialschwertern", und Josef Wigetschreibt aufschlußreich über„ Volkskunde um das Schwyzer Rathaus". Aber auchdie anderen Beiträge erscheinen lesenswert, so nicht zuletzt der Schlußbeitrag vonLouis Carlen selbst über„, Rechtliches in norditalienischen Sagen". Hier würdewohl noch ein weites Feld offenstehen. Das Gebiet ist und bleibt eines der Kern-Volkskunde besonders nahes, und die Bindung an die„ Sachen" der Rechts-archäologie stets sehr aufschlußreich.
Leopold Schmidt+
Südmährisches Jahrbuch. 24.- 30. Jahrgang, 1975-1981. Herausgegeben vomSüdmährischen Landschaftsrat in der Sudetendeutschen Landsmannschaft.Geislingen an der Steige.
Auf die Bände dieses„ Südmährischen Jahrbuches" sei hingewiesen, weil siejeweils eine Reihe von volkskundlichen Beiträgen enthalten, die sonst leicht über-sehen werden könnten. Besonders bemerkenswert sind die Beiträge zur Volkssagein Südmähren, von der ja an sich schon seit langem, auch in unserer Zeitschrift( vgl. z. B. ZÖV I, S. 306) Aufzeichnungen bekanntgemacht wurden. Aber mit be-sonderer Intensität beschäftigt sich Alexander Franz Fleischer in Wien damit,der 1981 schon die 7. Folge seiner„, Volkssagen und Erzählungen aus dem FrainerLändchen“ vorlegen konnte. Das Erscheinen von jeweils etwa einem DutzendAufzeichnungen in diesem Jahrbuch mag für dessen Leser recht anregend sein.Aber eines Tages sollte Fleischer doch seine gesammelten Aufzeichnungen ineinem eigenen Band vorlegen, das wäre für die weitere Sagenforschung sicherlichvon Nutzen.
Leopold Schmidt+
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