kundlich sehr aufschlußreich ist, nimmt jedoch der Bericht über den historischenFestzug ein, an dem offensichtlich die gesamte Bevölkerung teilnahm. Mit beach-tenswertem Aufwand gelang es dem Autor, der die Zusammenstellung und Organi-sation besorgte, den Umzug zu einem Spiegelbild der geschichtlichen, wirtschaftli-chen und gesellschaftlichen Vergangenheit und Gegenwart von Ybbsitz zu gestalten.Das Buch hält die Erinnerung an die Ereignisse wach, es ist darüber hinausDokumentation und Chronik zugleich.Franz Grieshofer
Forschungen zur Rechtsarchäologie und Rechtlichen Volkskunde. Herausgegebenvon Louis Carlen. Bd. V, Zürich, Schulthess Polygraphischer Verlag, 1983.171 Seiten, 72 Abbildungen, 5 Tafeln.
Gleich den vier vorangegangenen Bänden vereinigten sich auch in dem hier anzu-zeigenden fünften wieder ganz verschiedenartige Themen, welche das Spannungs-feld der Rechtlichen Volkskunde und der Rechtsarchäologie umgreifen.
Otto Fraydenegg- Monzello untersucht besonders die Topographien des17. Jahrhunderts auf ihren Aussagewert für die Rechtsgeschichte und besonders derRechtsarchäologie. Die Genauigkeit der Künstler( Merian, Braun, Hogenberg,Vischer) ist oftmals verblüffend. Selbst unscheinbare Details entpuppen sich alswirklichkeitsbezogene Abbildungen. So stellt beispielsweise eine winzige kreisrundeScheibe auf einem Stich Merians von Stuttgart tatsächlich, wie vom Autor vermutet,die Richtstätte dar. Nach Merian entsteht um 1720 eine kolorierte Radierung durchMatthias Seutter, welche dieses Detail noch deutlicher zeigt, und in einem perspek-tivischen Plan von 1745 ist dann auch der Name eingetragen, nämlich„ Der Käs❝nach der runden Form der Richtstätte, die vermutlich von einem Bretterzaun umge-ben war. Die Bezeichnung„ Käs“ für die Richtstätte findet sich denn auch gelegent-lich in anderen süddeutschen Quellen. Galgenfeld und Galgenacker bezeichnennicht nur die mit der Last der Unterhaltung des Galgens belegten Liegenschaften,sondern auch die Richtstätte selbst, der man auch den schönen Namen Rosengartengab. So hat auch die Sage vom Rosengärtlein auf dem Aggstein alles andere als mitRosen zu tun: Der Rosengarten steht für einen Exekutionsort.
Mehr der Rechtsgeschichte zuzuordnen ist der Beitrag von Elsa Mango- Tomeiüber das Matrikelbuch der Notare von Lugano, in welches zum Schutz vor Fälschun-gen die Notarsignete zusammen mit der Unterschrift des Notars eingetragen seinmußten. Einige der Notarzeichen sind im Anhang abgebildet und ermöglichen soeinen Vergleich mit denjenigen anderer Herkunftsorte.
Nikolaus Grass untersucht den in der Normandie entstandenen Brauttorritusund seine Verbreitung in den verschiedenen Diözesen Süddeutschlands, der Schweizund Österreichs. Beim Brauttorritus nimmt der Priester an der Kirchentür nicht nureine liturgische Tätigkeit wahr: er prüft vielmehr die Erlaubtheit der Eheschließungund führt erst dann die Ehewilligen zum Sakrament der Eheschließung in die Kirche.Das Brauttor am Dom zu Wiener Neustadt zeugt von der Verbreitung dieses Ritusauch im Gebiet des Salzburger Metropolitansprengels.
Das Rechtsbrauchtum Glossar ::: zum Glossareintrag Rechtsbrauchtum beim Tod europäischer Herrscher untersucht AndreaLanzer. Im einzelnen wird die Behandlung des Leichnams( Trennung der Einge-weide vom Körper, Einbalsamierung), die Aufbewahrung des Toten, der Leichen-
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