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Literatur der Volkskunde
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die im Rahmen der Atlasarbeit in der europäischen Ethnologie stattgefundenhaben. Eine kurze Einführung in dieses Kapitel der Fachgeschichte hättedieser Schwierigkeit abhelfen können.
Wie Wiegelmann selbst weiß, sind die Regeln und Modelle, die ervorstellt, längst nicht in allen Bereichen der volkskundlichen For-schung erprobt und auch nicht überall anwendbar. Die räumlichen undzeitlichen Gliederungen der Kultur die zentralen Fragestellungen des
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zweiten Teiles des Buches- operieren mitunter ausschließlich mit materiel-len Gütern und Aspekten des Brauchtums Glossar ::: zum Glossareintrag Brauchtums, weil diese Phänomene zählbarund finanziell schätzbar sind. Sofern Änderungen der materiellen Kulturaber von Veränderungen im Werte- und Mentalitätssystem bedingt sind, somüßten gleichzeitig in allen Bereichen der Kultur Variationen auftreten.Welcher Natur diese freilich etwa im Bereich der Volkserzählung sind, undob sie zeitlich und räumlich mit den Veränderungen in der materiellen Kulturirgendwie einhergehen, bleibt noch zu erforschen. So reizend und dringenddas Forschungsziel räumlicher und zeitlicher Generalisierungen ferner auchist, so sei doch zu bedenken, daß die Zugehörigkeit zu einem Kulturraumoder einer Kulturepoche nur einen Aspekt kultureller Existenz darstellt undan sich noch nichts über die Funktion, Bedeutung und Geschichte einzelnerKulturäußerungen und v.a. über den Kulturträger aussagen muß.
Ein Sachregister, das sich wohl bewußt auf mehr oder weniger theoreti-sche Begriffe beschränkt, schließt den Band, der sich sicherlich dazu eignenwird, den Dialog mit den Nachbardisziplinen zu forcieren. Aber auch unserFach wäre ohne die Forschungen, Überlegungen und Anregungen Wiegel-manns ärmer.
Gottfried Kompatscher
Louis CARLEN( Hg.), Forschungen zur Rechtsarchäologie und Rechtli-chen Volkskunde Band 13. Zürich, Schulthess Polygraphischer Verlag, 1991,304 Seiten, Abb.
Dieser wiederum von Louis Carlen herausgegebene Band legt dasSchwergewicht auf die Rechtsarchäologie. Denn 7 der insgesamt 12 Beiträ-ge sind eindeutig der Rechtsarchäologie zuzuordnen, bei zwei weiterenbestehen immerhin starke Bezüge zu dieser zwischen Rechtsgeschichte undVolkskunde anzusiedelnden Disziplin. Ohnehin hat es den Anschein als obgegenwärtig sich die Rechtsarchäologie eines wachsenden Interesses erfreu-en kann. Vor einigen Wochen wurde in San Gimignano/ Italien ein Kriminal-museum eröffnet( Museo di Criminologia medioevale, Via del Castello),über dessen Exponate ein zwar teurer, aber durch die Qualität seiner Abbil-dungen gleichwohl empfehlenswerter Katalog berichtet. Grabungen nach