Aufsatz in einer Zeitschrift 
Rechtsbrauchtum Glossar ::: zum Glossareintrag Rechtsbrauchtum und Redewendungen
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2003, Heft 4

Mitteilungen

Rechtsbrauchtum Glossar ::: zum Glossareintrag Rechtsbrauchtum und Redewendungen

Ottavio Lurati

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Die aus verschiedenen Komponenten bestehenden kollektiven Vorstellun-gen werden, unter anderem, auch durch die Interiorisierung der Rechtsbräu-che gebildet. Besonders markante Rechtsereignisse, die im Leben der Ge-meinschaften einen tiefen Eindruck hinterließen, zeigen sich oft heute noch,viele Generationen später, in manchen Redewendungen. In gewissen Fällenwird auf diese Weise die ,, wiederholte Rede zu einer Art ,, erlebten Rede".In ihrer Konservativität widerspiegeln Redewendungen oft substantiellegeschichtliche und kulturelle Aspekte.

Eine der auffallendsten Lücken in vielen der geläufigen Sammlungen vonRedewendungen ist so meinen wir- die unzureichende Einbeziehung derRechtsgeschichte. Gewiss schenkt L. Röhrich' in seinem Werk der Kompo-nente des Rechtslebens die gebührende Beachtung. Wer jedoch andere,insbesondere romanische Sammlungen zu Rate zieht, wird zum Schlussverleitet, Rechtsbegriffe vergangener Generationen seien kaum in Rede-wendungen festgehalten. Ein Eindruck, der sich als völlig falsch erweist.Man vergleiche etwa den erfolgreichen Band von Guiraud² über französi-sche Redensarten; die verschiedensten Lebensbereiche werden darin alsQuellen für Redewendungen angeführt: Alltagsleben, Volksglaube, Wirt-schaft, Kirche, Feudalsystem, Jagd, Reitkunst, Krieg, Spiele, Technik, imweiteren Mythologie, Bibel und Literatur. Das Recht wird vollständig igno-riert. Spuren alter Rechtsbräuche sind jedoch in den Redewendungen inbeträchtlichem Maße vorhanden: Diese Feststellung ist auch nützlich, umdie faszinierende Problematik der Rezeption des Rechts in weiten Bevölke-rungsschichten anzugehen.

Es ist überflüssig, hier auf bereits Bekanntes zurückzukommen. Nützli-cher scheint mir die Beschäftigung mit einigen bis heute ungeklärten Rede-wendungen, die sich meiner Ansicht nach nur rechtsgeschichtlich erklärenlassen.

Zum Beispiel die deutschen Redewendungen durch den Korb fallenlassen, einen Korb geben, einen Freier abweisen', einen Korb bekommen, bei einem Liebes- oder Heiratsantrag eine Abfuhr erhalten werden nochimmer mit einer vermeintlichen mittelalterlichen Sitte in Zusammenhang

1 Röhrich, Lutz: Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten, Bd. 1. Freiburg 1977,S. 23, mit bibliographischen Hinweisen auf die Arbeiten von Graf, Dietherr,Künnsberg, Cohen, Günther, Winkler.

2 Guiraud, P.: Les locutions françaises. Paris 1961.