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Österreichische Zeitschrift für Volkskunde
LXIV/ 113, 2010, Heft 3+ 4
chen Stadtgericht, weil ihn einige Juden von der Bima gestoßen hätten,wobei er sich die Rippen gebrochen habe. Eine Klage bei den» Behördender Gojim<< ohne Zustimmung des Angeklagten wurde aber als Denun-ziation und Verrat( Messira, Malschinut) gewertet und zog nach der gän-gigen Rechtsprechung der Zeit den Bann nach sich.55
Simlins Ausgangssituation als erste Stufe des» Sozialen Dramas<<war also ein Zustand des Bruchs mit seiner Gemeinde, nämlich in derLoyalität bei der Steuerzahlung. Die zweite Stufe, die Phase der Kri-se und des Konflikts, war darüber hinaus durch die verletzte Ehre vonRabbi Seligmann gekennzeichnet, wovon auch dessen Eltern und seineLehrer betroffen waren, die Simlin ja indirekt ebenfalls beleidigt hat-te. Der Prozess um die Steuerproblematik landete auf Betreiben beiderParteien beim Ulmer Stadtgericht, das auch einen Teil des Strafvollzugsübernahm. Dass das nach außen Tragen dieses innerjüdischen Konfliktsnicht zum Nachteil der gesamten Gemeinde ausschlug, war dem, wieder Rabbiner Jakob Weil anerkennend vermerkte,» gegen Juden undChristen ehrlichen und gerechten«< Ulmer Bürgermeister» Estreicher<<zu verdanken.56 Nach einer Haftstrafe schwor Simlin am 27. August1440 Urfehde, er unterzeichnete also eine Verzichtserklärung auf künf-tige Rachebestrebungen.57
Der»> Anpassungsprozess«< im Sinne Turners, also die innerjüdischeWiederherstellung des Friedens, sprengte die Möglichkeiten der durchdiesen Prozess gespaltenen Ulmer Gemeinde und wurde daher demRabbinatsgericht von Jakob Weil und Seligman Katz von Nürnbergübertragen.58 Die beiden schöpften alle Möglichkeiten der jüdischen
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Ebd., S. 52. Siehe auch Dicker( wie Anm. 47), S. 64 f.
56 Jakob Weil( wie Anm. 6), S. 94–100, Nr. 147; zitiert in Moritz Güdemann: Ge-schichte des Erziehungswesens und der Cultur der abendländischen Glossar ::: zum Glossareintrag abendländischen Juden währenddes Mittelalters und der neueren Zeit. Bd. 3: in Deutschland während des XIV. undXV. Jh. nebst bisher ungedruckten Beilagen. Wien 21888, Nachdruck Amsterdam1966, S. 149 f. Bei dem Bürgermeister, den Jakob Weil mit» Estreicher« angibt, han-delt es sich laut Dicker, ebd., S. 106, Anm. 23 um Walter Ehinger, laut GermaniaJudaica( wie Anm. 47), S. 1503 Pkt 12 um Hans Ehinger( 1426-1442). Einige Mit-glieder der Familie Ehinger trugen allerdings tatsächlich diesen Beinamen. Die De-nunziation schildert auch Strassburger( wie Anm. 49), S. 281.
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Germania Judaica, ebd., S. 1503 Pkt 13a. Das Original ist wie zahlreiche andere mit-telalterliche Urkunden aus Ulm nicht erhalten, doch ist ein Regest vorhanden, dasdie beiden Rabbiner Salman und Jakob Weil erwähnt. Strassburger, ebd., S. 233 f.Jakob Weil( wie Anm. 6), S. 94-100, Nr. 147.