Porzellaneinsatz für Bierkrugdeckel: Mann bedrängt Frau
- Volkskundemuseum Wien CC PDM 1.0
- Volkskundemuseum Wien CC PDM 1.0
- InventarnummerÖMV/64772/001
- Objektart
- Beschreibung
Doppelseitig genütztes Medaillon. Auf der Außenseite bedrängt ein Mann eine Frau an einem Wegrand vor rosafarben bis hellbau verlaufendem Fond. Ein Mann hält die Hand einer jungen Frau mit weißem Schleier, die ein rötliches Kleid mit Reifrock trägt. Über den beiden ein Ausruf in Frakturschrift. Auf der Innenseite steht ein langes Gedicht in Antiqua.
Oberfläche stark gewölbt, Boden stark gewölbt, glasiert und ungemarkt. - Hersteller:in
- BeteiligtWalcher von Molthein, Alfred Ritter [Mitwirkende:r bei Erwerb]
- Entstehung
- Material
- Technik
- AbmessungenD: 6,4 cm
- Abbildung / Motiv
- Iconclass
- Assoziation
- Inschrift / Aufschrift[Oberfläche:] Nur schnell!
[Boden:] Wen̅ ihr auf der Haide geht, // Und am Weg eine Rose steht, // Pflückt sie schnell! // Wen̅ ihr leis um Liebe fleht, // Und das Mägdlein lächelnseht, [sic!] // Küsst sie schnell! // Den̅ die Rosen welken bald, // U. des Mägdleins Herz wird kalt, // Oft so schnell! - ErwerbungsartDauerleihgabe
- Weiterführende InformationenUhlig, Ottmar Odty: Bierkrug-Deckel. Kleinkunst auf Porzellan-Medaillons. Rosenheim 1980.
- IIIF
- Archiv
- Verwaltende Institution
- URN
Dieses Objekt zeigt sexuelle oder sexualisierte Gewalt. Sexuelle Gewalt umfasst alle sexuellen Handlungen, die ohne das ausdrückliche Einverständnis der Opfer stattfinden oder versucht werden. Solche Handlungen sind sexuelle Gewalt, unabhängig von der Beziehung zwischen Täter:in und Betroffener:m sowie vom Ort des Geschehens, einschließlich des privaten und beruflichen Bereichs, ebenso unabhängig von den vorher gesetzten Handlungen oder der Bekleidung der Opfer.
Sexualisierte Gewalt ist ein weiter gefasster Begriff, der klarstellt, dass es den Täter:innen dabei nicht um die Handlung selbst, sondern um die damit verbundene Machtausübung geht. Er bezieht anzügliche, einschüchternde oder erniedrigende Bemerkungen oder entsprechendes Verhalten ein. Dazu gehört das ungewollte Zeigen von Pornografie, von nackten Geschlechtsteilen oder unerwünschte Zurufe sowie Berührungen – unabhängig von der Beziehung zwischen Täter:in und Betroffener:m sowie vom Ort des Geschehens, einschließlich des privaten und beruflichen Bereichs, ebenso unabhängig von den vorher gesetzten Handlungen oder der Bekleidung der Opfer.
Sowohl bei sexueller als auch bei sexualisierter Gewalt sind rund 90% der Täter:innen männlich.
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