WIRKUNGEN UND NACHKLÄNGE.
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An Zahl der Nachahmungen steht dem Hosenteufelzunächst seltsamer Weise der Gesindeteufel von PeterGlaser. Nach seiner Einteilung, von den 8 Kapiteln istdas letzte ja das positive, während die 7 ersten die Sündender Dienstboten registrieren ¹) schrieb Tobias Wagner,Pfarrer zu Esslingen, einen" Siebenfältigen Ehehalten-Teuffel.."). Er beruft sich auf die Theologen des vergan-genen Jahrhunderts ,,, welche ein gantz Theatrum Diabolorum,das ist einen grossen Folianten von solchen vnd dergleichenTeufflen haben zusammen getragen vnd geschrieben." 3) undzitiert und benutzt fortwährend seinen Vorgänger. Man ver-gleiche etwa: S. 7, 16, 22, 24, 33, 37, 39, 42, 46.
Wagner klagt sehr über die Missstände, welche dieDienstbotenfrage mit sich bringe. Wer solte gedacht haben",so ruft er aus 4), ,, dass nach ausgestandenem so langwürigemKrieg das vilissimum genus hominum, Knecht vnd Mägd vnsallererst solche Sprüng solten machen vnd ohne alle Vrsachaller Orten ein Vrsach solcher Zerrüttung vnsers Nehrstandesin vnsern Häusern seyn?" Der Vorlage entsprechend teilt erdie verderbliche Thätigkeit seines Teufels in 7 Abteilungenein und fügt Verkündigungen des jüngsten Gerichts, Ermah-nungen an die Regierenden und einen kurzen Schlussabschnitt,der die 7fache Thätigkeit ,, frommer Ehehalten" beschreibt, hinzu.
Die Einteilung Glasers und Wagners übernahm auch
während der wirkliche Andreas Musculus unter Joachim II. lebte, ver-setzte ihn Alexis mitsamt der Pluderhosentracht sehr willkürlich undunhistorisch um 50 Jahre zurück unter die Regierung Joachims I.( 1499-1535) und liess die Predigt vor der Einweihung der UniversitätFrankfurt 1506 entstehen( II, 67).
1) Siehe o. S. 125.
2) Das Buch fehlt bei Goedeke.,... Das ist Ein ernsthaffteSermon von vberhandnemmender Bossheit der Ehehalten vnd Dienst-botten jetziger Zeit". Ulm 1651. 4°. Berl. Kgl. Bibl. Db 3661.Wagner war nach der Vorrede in Esslingen 27 Jahre lang Prediger,vorher 8 Jahre Diaconus. Ueber das Wort„ ,, Ehehalten"
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bote cf. Deutsches Wörterb. 3, 43 f.
3) Vorrede.) S. 27.
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Dienst-