SÜNDEN UND LASTER.
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Parteigänger des Öcolampadius, der auch sonst noch manchePredigt drucken liess ¹), wandte sich mit einer gewissen mildenGemütlichkeit gegen den Geiz, des„ Teuffels Rollwagen", aufdem die Habgierigen fahren, um nach erreichtem Ziel inWollust und Freude zu leben. Eine grosse Schauergeschichte,die in Basel vor sich gegangen, ist am Schluss als abschreckendesBeispiel hinzugefügt.
Feyerabend war diesmal kritisch genug, die Schrift nichtin sein Sammelwerk aufzunehmen; mit Recht wandte er sichlieber an den trefflichen Johannes Rhode, dessen 1582erschienenen ,, Neidhard oder Neidteuffel... 2) er inden 2. Band der 3. Ausgabe des Theatrum einfügte. JohannesRhodius oder Roeddinger, der Sohn des Pfarrers zu Rock-hausen, im heutigen Fürstentum Schwarzburg- Sondershausenunweit von Arnstadt, wahrscheinlich zum Unterschied vonseinem gleichnamigen Vater Secundus genannt, war seit 1553Pastor in Bischleben bei Erfurt³). Er gab, ähnlich wie früherHocker, 1581 eine Schrift ,, de annonae caritate" heraus, undals 1582 sein Geburtsort durch ein schweres Gewitterheimgesucht wurde, schrieb er, das Mitleid der Hilfsbereitenanrufend, einen„ Bericht von dem grossen Schaden". ZurBeteiligung an der Teufelliteratur veranlasste ihn, wie erselbst erzählt, die Lectüre des Theatrum Diabolorum ,,, darinnviel guter Büchlein zusammen gedruckt, in welchen die Laster1) ,, Gespräch von den Fürsten des Glaubens";" Leich- Predigten";, Hochzeit- Predigten";„ Gespräch von der Auferstehung und ewigemLeben." Zedler, Universal- Lexikon. IV, 1733. Sp. 1072. Über ihn:Joh. Conr. Ruppeji descriptio vitae et obitus Joh. Brandmülleri carmine.Basileae 1601. 8°. Jöcher I, 1335.
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2)... Das ist klarer Bericht, vom Neid, was er sey, woher erkomme, wieviel schaden er thue, vnd gestrafft werde etc. Gestellet durchJohannem Rhodium secundum Rockhusanum Pfarrherrn zu Bischleben."Goedeke II, 482 Nr. 30, 1. Im Th. Diab. CII 72-1002.
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3) Jöcher II, 2052 giebt nur ganz kurze Nachricht von Rhode.Meine Notizen verdanke ich der Freundlichkeit des Herrn Pfarrersvon der Eldern in Bischleben, der sie aus dem ,, Kirchen- und Schulen-staat im Herzogtum Gotha"( III. Teil 4. Stück IV. p. 33. Nr. 5) sowieaus einem geschriebenen Nachtrag zu der Rhode betreffenden Stelle mitteilte.