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Die Teufellitteratur des XVI. Jahrhunderts
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OSBORN

Hocker und Milichius nicht vermochten, versteht er aus-gezeichnet: nämlich seine Leser zu interessieren, denen jeden-falls Matern Lemans Hauss, dass er vmb ein Zins vonGreger Zimmermann gebraucht" 1), näher lag als Medeas.Zauberkunst.

Zu gleicher Zeit plagt uns der Teufel von aussen herund in unserm Innern an unserer Seele; ja an dieser ist ihmalles gelegen, und um sie zu erjagen, leistet er mitunter sogarauf die äussere Anfechtung Verzicht. Und ,, das ist eben dergrösste und beste hauff, welchen der Teuffel am leib nichtzusetzt, Sondern günnet jnen gute Tag, köstlichs und herr-lichs leben, damit er sie in sicherheit behalte vnd an derSeel ewig verdamme; das ist auch die vrsach", so löst ereine schwierige Frage, dass den Gottlosen vnd Bösen wolvnd glücklich gehet in diesem leben").

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Neben den allgemein gehaltenen Teufelbüchern gehörtzu der dämonologischen Gruppe des Theatrum Diabolorumnoch Hockers Traktat gegen die schwindelhaften Teufels-austreibereien:" Wider den Bannteuffel, das ist Einegetrewe wolmeynende Christliche warnung wider die GottlosenTeuffelbeschwerer oder Banner..."). Ein Erlebnis veran-lasste ihn, das Buch zu schreiben. Als er nämlich 1562von Lemgo aus seine Mutter in der Vaterstadt Osnabrückbesuchte, fand er einen blinden Hexenmeister vor, der sich

1) Fol. 133.

2) Fol. 136 E.

³)... so in diesen örtern herumbher schleichen: Aus GottesWort vnd andern bewerten Scribenten gestalt durch Jodocum HockeriumOssnaburgensem, Prediger der Kirchen St. Johann für Lemgaw.-Deutero 21. Alles was ich euch gebiete, das sollt jhr halten, dassjhr darnach thut. Ihr solt nichts dazu thun, noch darvon thun." Die Aus-gabe Frankfurt a. M. 1564( nach Druck und Ausstattung bei Lechler gedrucktund bei Feyerabendt und Hüters verlegt), die bei Goedeke II, 481N. 11,1 fehlt, wird wohl die erste sein; dort erschien auch 1566. 8°ein neuer Druck; die Ausgabe Magdeburg 1564. 8° würde dann ein Nach-druck der 1. Frankfurter sein. Im Th. D. als No 4: A, 1952-207;B, 1672-175; C1, 135-1412.

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