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Erb.gut? : kulturelles Erbe in Wissenschaft und Gesellschaft ; Referate der 25. Österreichischen Volkskundetagung vom 14. - 17.11.2007 in Innsbruck
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Wem gehört Tradition-Wem gehört Geschichte?

The politics of tradition, the rights of appropriation

Brigitte Bönisch- Brednich

Die im Titel gestellten Fragen und die dazugehörigen englischen Begriffe umreißen ein Ge-biet der politischen und kulturellen Problemstellungen, des typisch für so genannte SettlerSocieties ist. Dominante, weiße' Kultur- und Rechtsauffassungen definieren nach wie vor inmachtvoller Weise die politischen Verhandlungen und symbolischen Diskurse in Staatenmit bikulturellen und postkolonialen Strukturen. In den letzten Jahrzehnten haben jedochindigene Auffassungen von Recht und Geschichte immer mehr an Einfluss gewonnen, undes sind sowohl internationale als auch lokale politische Rahmenbedingungen geschaffen wor-den, die diesen Auffassungen mehr Gewicht verleihen'. In den hier angestellten Überlegun-gen soll am Beispiel Neuseelands diskutiert werden, wie diese Rahmenbedingungen aussehenund wie sie die Tagespolitik verändern. Vor allem soll aber darüber nachgedacht werden, wiediese parallelen und stark verwobenen Diskurse sich auf unser Selbstverständnis als Forscherauswirken. In einigen abschließenden Thesen wird zusammengefasst, was solche indigenenWeltsichten und politischen Strategien unserem Selbstverständnis als, Wissenschaftlern ab-verlangen.

Aotearoa/ Neuseeland ist politisch ein bikultureller Staat( auch wenn die Gesellschaft zu-nehmend multikulturell ist); Maori ist die offizielle zweite Landessprache, alle wichtigen In-stitutionen haben deshalb Namen in beiden Sprachen; alle wichtigen Institutionen verfügenüber einen Marae( Versammlungsplatz) und Wharenui( Versammlungshaus), wo sich Maoritreffen und wo in der Regel neue Führungskräfte rituell begrüßt und verabschiedet werden.Jede Universität hat einen Pro- Vicechancellor Maori, und in der Regel bilden Maori- Akade-miker auch eine eigene Fakultät, die quer zur disziplinären Ordnung liegt. Ein Mitglied einesUniversitäts- Lehrkörpers, der Maori ist, gehört also zu zwei Fakultäten, einer disziplinärenund einer ethnisch definierten. Maori leben in der Regel zwei eng mit einander verwobe-ne Leben: sie sind Angehörige des neuseeländischen Staates und Mitglieder ihres jeweiligenStammes( iwi). Der Heimatmarae spielt in ihrem Leben eine zentrale Rolle, auch wenn er ofthunderte von Kilometern vom Arbeits- und Wohnort entfernt liegt. Stammespolitik findetauf dem Marae statt, ebenso wie alle wichtigen Rites de Passage; Tangi leave, der mehrtägigeUrlaub für Beerdigungen, ist eines der größten Probleme für neuseeländische Arbeitgeber: dieFamilienverbindungen sind weitläufig und Beerdigungen damit eine Konstante im täglichen

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Leben.

Die Grundzüge dieser Argumentation sind dargelegt in: Shelley Wright: Intellectual Property and theImaginary Aboriginal. In: Greta Bird, Gary Martin, Jennifer Nielsen( Hg.): MAJAH. Indigenous Peoplesand the Law. Sydney 1996, 129-151. Siehe auch: Janet Blake: On Defining the Cultural Heritage. In: TheInternational and Comparative Law Quarterly Bd. 49, 2000, H. 1, 61-85.

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