nicht nur den Unterricht wesentlich befruchten[.] sondern derForschung selbst neue wertvolle Mitarbeiter heranbilden werde.Daß dieses Fach zugleich im Dienste einer der schwersten na-tionalen Aufgaben unseres Volkes stehe, der gründlichen u[ nd]klaren, phrasenfreien Erkenntnis deutscher Eigenart u[ nd] deut-schen Wesens, u[ nd] daß es außerdem einen Tropfen Volkstüm-lichkeit in die ehrwürdigen Hallen der Wissenschaft bringt, darfwohl auch zu seinen Gunsten gebucht werden. Und so glaubt dieFakultät die sich bietende Möglichkeit, eine akademische Lehr-kraft für Volkskunde zu gewinnen, ergreifen zu sollen." 178
Die„ nationale Aufgabe" wird betont,„ deutsche Eigenart“ und„ deutschesWesen" sollen erforscht werden, um das Staatsbewusstsein der„ Deutsch-Österreicher( innen)" zu stärken. Die Venia Legendi wird durch die impliziteInstrumentalisierung für die„ nationale Aufgabe" begründet, was auch zumErfolg führt. Das Fach„ Deutsche Volkskunde" wird über die Person Ge-rambs auf universitärem Boden verankert.
9. VIKTOR GERAMB ALS( UNBESOLDETER)AUSSERORDENTLICHER PROFESSOR
9.1. DIE GENESE DER ERNENNUNG
Nach seiner Habilitation ist Geramb Privatdozent und verbleibt als Vorstanddes Volkskundemuseums im Personalstand des Landes Steiermark. Am20. Oktober 1924 beginnt Geramb seine Vorlesungstätigkeit an der Univer-sität Graz und hat in dieser Vorlesung 30 Hörer( innen). 179 Damit ist aller-dings noch nicht die Zulassung der Volkskunde als Rigorosenfach erreicht.Ein erster 1926 erfolgter Antrag in dieser Causa wird mit dem Argumentabgelehnt, die Volkskunde verfüge über keine eigene Lehrkanzel. 180 Wohlaber existiert innerhalb des„ Indogermanischen Instituts“ 181 ein„ Volkskund-licher Lehrapparat" 182, dessen Betreuung Geramb wahrnimmt. Gerambliest allerdings bemerkenswerterweise bis zum Wintersemester 1932/33in der Abteilung„ 3.[ später: 4.] Geschichte und Geographie", erst ab demSommersemester 1933 in der Abteilung„ 5. Philologie" 183
Gerambs Lehre findet fakultätsintern aber bald guten Anklang( seit demWintersemester 1927/28 verfügt Geramb über einen zweistündigen Lehr-auftrag für jedes Wintersemester 184), sodass bereits im Jänner 1928 dasProfessorenkollegium der Philosophischen Fakultät beschließẞt, eine Kom-mission einzusetzen, die einen Vorschlag zur Ernennung Gerambs zumaußerordentlichen Professor erarbeiten soll. Der Dekan sendet mit 12.März 1928 dem Bundesministerium für Unterricht den in der Sitzung des
GERAMB LEBEN 33