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Volkskunde : Fakten und Analysen ; Festgabe für Leopold Schmidt zum 60. Geburtstag
Entstehung
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( Oblationen) dargebracht wurden. Schon im 12. Jahrhundert gehörten Hoch-zeitsessen und Leichenschmaus zu den pfarrlichen Gerechtsamen. Diese con-suetudo laudabilis wurde erst im Zeitalter der Reformation zu einem ius stolae,einem festen Bestandteil des Amtseinkommens. So schreibt eine LüneburgischeKirchenordnung von 1564:... und damit sich die Pastoren und Kirchendienerdesto besser erhalten mögen, so sol inen( ihnen) von Kindtauffen, Verehlichun-gen, Begrebnis... eine Verehrung gegeben werden" 13a). Im 18. Jahrhundertwurden die Naturalspenden im allgemeinen durch Geld abgelöst; in ländlichenGebieten hielt sich aber manches als Rechtsbrauch bis in unsere Tage( zumBeispiel die Beicht- Eier"). Das Taschentuch als Verehrung", als Stolgebühr,läßt sich erst nach 1700 nachweisen. Hat es die mittelalterlichen Spendenvon Linnen und Flachs abgelöst? Daß diese noch lange im Volksbrauchweiterlebten, können zwei Belege erhärten, auf die Bächtold kurz verweist: inSkandinavien erhielt der Pfarrer im 16. Jahrhundert bei Brautexamen undAufgebot Leinwand zu Hemden; im französischen Baugeois brachten die Braut-leute bei dieser Gelegenheit noch im 18./19. Jahrhundert Hanf und Flachs 14).Soňa Kovačevičová, Bratislava, bestätigte mir die Rolle der Leinwand und dergestickten Leinentücher im alt- slowakischen Hochzeitsbrauch. Die Braut schenktePfarrer und Lehrer( besonders in der Ost- Slowakei) und den Verwandten ihresMannes Stücke hausgewebter Leinwand; nach dem ersten Weltkrieg wurdendaraus meist Taschentücher. Alte Leute aus Hessen erinnerten sich noch vor40 Jahren, daß wohlhabende Bauern größere Leinenstücke, auch Servietten, beiHochzeit und Begräbnis spendeten.

II.

Hanns Bächtold bezeichnet in seinem schon genannten Buch das Taschen-tuch als Ehepfand, das ein Eheversprechen symbolisierte und besonders im17. Jahrhundert beliebt war. Der verpflichtende Charakter der Gabe wird in denGerichtsakten dieser Zeit deutlich. So enthält ein Chorgerichtsmanual aus demAargau unter dem Jahr 1686 die Notiz, daß Balti Schmied... und BarbaraSchmidli ihre... ehrlich versprochene Ehe, darauf die Barbara einen Nasen-lumpen zum Pfand hat, vor dem Undervogt und Predikanten gantz freywilligbestätigt..." 148). Auch Mädchen konnten dem Burschen ein Nastuch" alsEhepfand geben, wie dies schon 1655 in Genf und im 19. Jahrhundert aus demBadischen und dem Elsaß bezeugt ist. Meist war es aber der Bräutigam, derseiner Verlobten ein kostbares, seidenes Taschentuch schenkte.

Bächtold gibt Belege aus vielen westeuropäischen und einigen slawischenLändern. Aus dem verbindlichen Ehepfand war aber allmählich eine brauch-tümliche Gabe geworden, die dennoch nicht sinnentleert war; man kann aufdas Brauttaschentuch der städtischen Kreise in Bern und Basel hinweisen, dasnoch in den ersten Jahrzehnten unseres Jahrhunderts geschenkt wurde. DieTaschentuchspende innerhalb des Hochzeitsbrauchtums Glossar ::: zum Glossareintrag  Hochzeitsbrauchtums wurde schon früh aufden Kreis der Verwandten und der Hochzeitsgäste ausgedehnt. Es war in derInnerschweiz allgemeiner Brauch, daß die Brautleute den Hochzitslumpen"schenkten, sowohl den nächsten Verwandten, als auch den Patenkindern. DerASV gibt in seinem Kommentar zur Frage nach den Hochzeitsgeschenken( Frage 111) einige ältere Belege aus dem Tessin, wo die Brautleute nur dienächsten Verwandten mit einem Taschentuch bedenken, während in verschie-denen Walliser Dörfern alle Hochzeitsgäste damit bedacht werden 15). Es war

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