Druckschrift 
Volkskunde : Fakten und Analysen ; Festgabe für Leopold Schmidt zum 60. Geburtstag
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

allen Beerdigungen oder( vereinzelt) beim Begräbnis lediger Personen an dieTräger verteilt wurden. Wertvolle und historisch weiter zurückreichende Bei-spiele für die Taschentuchspende bei Hochzeit und Begräbnis liefert uns dieArbeit von A. Schwammberger 5), der aus allen deutschen Landschaften reichesMaterial über das Brauchtum Glossar ::: zum Glossareintrag  Brauchtum mit der Zitrone" zusammengetragen hat. Nureiniges davon sei hier angeführt: im bayerischen Ries zwischen Nördlingen undÖttingen reichte die hochzeitliche Taschentuch- und Zitronenspende für denPfarrer bis in unsere Jahrzehnte hinein. Die Kirchenbücher von Egloffstein( südlich von Bamberg) sprechen schon 1735 von einer Verehrung" der Brautan den Pfarrer, der ein seidenes Schnupftuch mit einer Zitrone erhielt; manch-mal war es nur ein baumwollen Schnupftuch und ein Rosmarin". Im Beerdi-gungsbrauch waren vielerorts noch im 19. Jahrhundert Handschuhe) undZitrone als Gabe an die Sargträger üblich( Rhön und Bergisches Land); danebenaber bestand- wie schon oben gezeigt die Taschentuchgabe mit Zitrone,die auch im Rheinland( Unkel um 1850) 7) zu belegen ist. Im Hochzeitsbrauchwären noch Beispiele aus Ober- und Niederbayern ³) anzuführen, wo derPfarrer bei der Segnung des Brautwagens oder beim Opfergang in der Kircheein ,, Sacktuch" mit Rosmarin erhielt. Angemerkt sei hier nur, daß die Zusam-menstellung von Taschentuch und Zitrone( oder Taschentuch und Gesangbuch)auch als Grabbeigabe vorkommt; der Atlas der deutschen Volkskunde 9) ver-zeichnet auf Karte NF 16 a einige Belege aus den ersten Jahrzehnten unseresJahrhunderts. Karte NF 20 a 10) zeigt die Verbreitung der Taschentuchgabe fürden Toten in Mecklenburg, Hinterpommern und Ostpreußen( mit Aussparungdes katholischen Erblandes), sowie in den evangelischen Orten Kärntens unddes Burgenlandes. ex meie alten bissed blotbed.

-

Die Frage liegt nahe, ob die Taschentuchspende bei Hochzeit und Beerdi-gung nur in Deutschland üblich war. Im Rahmen dieses Aufsatzes kann daraufnur eine äußerst lückenhafte Antwort gegeben werden, da die nötigen Vor-arbeiten fehlen. Der Atlas der schweizerischen Volkskunde bringt in seinemKommentar zur Frage 116 nach den Bräuchen beim Begräbnis von Ledigeneinige Angaben aus früherer Zeit 11). Danach erhielten in einigen neuenburgi-schen Ortschaften die Sargträger, die fossoyeurs, ein weißes Seidenfoulard, dasman als Taschen- oder Halstuch verstehen kann. Hanns Bächtold, von dessengroßangelegtem Werk über Verlobung und Hochzeit 12) leider nur der I. Bandveröffentlicht wurde, spricht von traditionellen Geschenken an den amtierendenGeistlichen bei der Trauung( S. 263); er nennt aber nur einige Gaben, die dasBrautpaar im 19. Jahrhundert schon beim Aufgebot und Brautexamen pflicht-gemäß überreichte. Meist war es ein Spousafazzalet" oder Schnüztuech", dasdem Pfarrer, zuweilen auch den Trauzeugen, zustand. Die Belege stammenaus dem Kanton Zürich, dem Wallis und Schanfigg; auch die französischenBelege aus Savoyen und der Hinweis auf Tiroler Hochzeitsbräuche ¹³) sind alsEinzelbelege nicht ohne Wert. Diese ,, Verehrungen" an den amtierenden Geist-lichen bei Gelegenheit einer Hochzeit oder Beerdigung haben zwar den An-schein freiwilliger Spenden, beruhen aber dennoch auf weit älteren, pflicht-gemäßen Stolgebühren. Seit dem frühen Mittelalter war es in der KircheBrauch, daß die Gläubigen zur Gestaltung des Gottesdienstes und zum Unter-halt des Pfarrers beitrugen; meist spendeten sie Naturalien, Wein, Wachs, auchKleidung, Flachs und Linnen, die bei den sonn- und festtäglichen Opfergängen

157