großen Teiles der Volksmusik bildet 141). Nahe dazugehörig, aber noch stär-ker arbeitsmäßig gebunden, zählt hier schließlich noch der Wetzzauber her,an dessen Besprechung der Abschnitt über die Schärfgeräte anschließen kann.Im II. Teil ergänzt dies die Behandlung der Wetzstein- Gestalten. Hier über-all wird es freilich wieder stark fühlbar, daß unsere Aufzeichnungen nureinen Teil der Gesamtüberlieferung umfassen. Denn das Vorwiegen desmagischen Elementes, das in den verschiedenen Formen des Wetzzaubersspürbar wird, gehört vielleicht doch nur den Schnittern an, die als sozialeländliche Unterschicht nicht im vollen Strom der Überlieferung stehen, son-dern in dessen stehenden Nebenwässern, wo die Gedanken der Abwehrmagischer Art und dementsprechend die der egoistischen Bevorrechtung herr-schen. Die Schärfgeräte selbst, insbesondere die Kumpfe, scheinen dagegendoch bei weitem mehr auf die Geisteswelt der mythischen Gestaltheiligkeithinzuweisen. Es spricht also das Gleichnis der eddischen Erzählung von Odin-Bölverk, auf das noch zurückzukommen sein wird, hier stark an: Die Knechte,die den Wetz- Vorteil haben wollen, schneiden sich gegenseitig die Hälse ab,wogegen der mythische Mäher die Leistung von neun Männern vollbringt.
Das geht aber schon über den Bereich des Schnitterbrauches und Schnit-terglaubens im engeren Sinn hinaus. Bei dieser Betrachtungsweise beginniman hinter den menschlichen Schnittern allmählich bereits ihre mythischenUrbilder und Abbilder zu sehen, die Sichel- und Sensengestalten. Was inihnen jeweils konzentriert erscheint, ist im irdischen Bereich des Brauchesund Glaubens noch in seine kleinen und kleinsten Einzelzüge aufgespaltenund muß daher zunächst hier auch so vorgeführt werden. Die geschichtlichenund landschaftlichen Besonderungen und Zusammengehörigkeiten ergebenaber zweifellos den Wachstumsgrund für jene Gestaltungen.
1. Anfangsbräuche
Das Schneiden der Ernte, sei es nun die des Grases oder des Getreides.ist wie alle bäuerliche Arbeit zweifach bedeutsam: es ist das reale Gewinnendes Ernteertrages und gleichzeitig die irreale Zeichensetzung dafür. Daherkann der Ernteschnitt in seiner Realität auch als Zeichen, als Sinnbild- Hand-lung gelten. Ein Beispiel dafür stellt der Rechtsbrauch, der die Mahd alsZeichen der Besitzergreifung kennt: eine Freisinger Urkunde von 826 teiltmit: et ipso die Hitto episcopus cum suis messoribus ipsum hluz herbesecavit" 142). Der Bischof Hitto mähte das Heu also auf dem betreffenden Grund-stück real, aber gleichzeitig sinnbildlich, als Zeichen der Besitzergreifungjenes Grundes. Daß es der Herr selbst, der Bischof tut, ist für die sozialeGelagertheit der mythisch- symbolischen Handlung charakteristisch. Das istjene Zeichenhaftigkeit der Heiligkeit des feudalen Herrentums, die in densymbolischen Grundsteinlegungen und Schlußsteinweihen usw. auch imsozialistischen Großstadtbrauch noch erhalten geblieben ist. Das Mähen alsZeichen der Besitzergreifung war nicht etwa nur den Baiern eigen, sondernnoch viel später auch anderen deutschen Bauern. Darauf deutet jedenfallseine holsteinische Sage, vom Brorkenkoegwisch in der Tonderschen Markbeim Kanzleihof Fresmark: Dort waren drei Söhne erbberechtigt, und einWettmähen bei der ersten Mahd sollte den Entscheid über das künftigeBesitzverhältnis bringen. Die drei Brüder mähten gleich schnell und er-
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