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Kultur und Volk : Beiträge zur Volkskunde aus Österreich, Bayern und der Schweiz ; Festschrift für Gustav Gugitz zum achtzigsten Geburtstag
Entstehung
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HEILIGE GESTALTEN IM VOTIVBILD

VON LENZ RETTENBECK

Vorliegender Aufsatz kann und soll nur einige der Probleme angehen,die sich mir bei der Bearbeitung von mehr als 12.000 Votivbildern ausItalien, Südfrankreich, Spanien, Süddeutschland und Österreich stellten. Eineweitgehend vollständige Übersicht konnte ich mir durch die Katalogisierungder schweizerischen Votivaufnahmen über die noch vorhandenen Votivbilderder Schweiz ¹) verschaffen; ebenso über die bayerischen durch die Arbeit ander Sammlung Kriss. Über die österreichischen, italienischen, südfranzösi-schen und spanischen Objekte konnte ich mich auf den Reisen, die ich mitRudolf Kriss machen durfte, orientieren. Er stellte mir auch seine Aufnahmender italienischen und griechischen Votivbilder zur Verfügung, die das bereitsveröffentlichte Material wesentlich ergänzen.

Zum Methodischen muß bemerkt werden, daß von einer statistischenAuswertung von vornherein abgesehen wurde und daß die zeitliche Fixie-rung des Entstehens der volkstümlichen Votivtafel nur mit einembestimmten Grad an Wahrscheinlichkeit angegeben werden kann. Die Be-antwortung der Fragen, die in dieser Hinsicht zu stellen sind und die wohlwegen der Schadhaftigkeit und der lückenhaften Erhaltung des Materialsnur eingeschränkt beantwortbar sein werden, kann wohl erst dann gegebenwerden, wenn in allen in Frage kommenden Traditionsgebieten Europas dieBestände an Votivtafeln, Votiven und Votivinschriften samt Quellen soerfaßt sind wie in der Schweiz.

Nach dem mir bis jetzt zugänglichen Material tritt die volkstümlicheVotivtafel im Abendlande Glossar ::: zum Glossareintrag  Abendlande zum ersten Mal am Ende des 15. Jahrhunderts inItalien auf 2). Eine engere regionale Einschränkung vermag ich nicht zugeben. Als Ausgangspunkt für meine Untersuchung nehme ich Votivbildervon Tolentin und Neapel, von denen mit Sicherheit zu sagen ist, daß sieschon in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts voll und ganz denCharakter einer Objektivation mit brauchtümlicher Geltung haben ³).

Diese Votivtafeln erfüllen in allem jene Forderungen, die LeopoldSchmidt in seinem grundlegenden Aufsatz über das deutsche Votivbild auf-gestellt hat. Danach bestimmen wir ein Bild als Votivtafel, wenn auf ihm1. das Kultobjekt in Gestalt des angerufenen Wallfahrtsbildes; 2. das inten-dierte Objekt( Opferobjekt oder Opfermotiv); 3. das Opfersubjekt dar-gestellt ist 4). Auf diesen Votivtafeln ist dazu das Schema des traditionellenVotationsaktes 5) abzulesen: Feststellung des Gefährdetseins Anrufungder heiligen bzw. göttlichen Gestalt um Hilfe Gelöbnis, nach erwiesenerGnade a) eine Wallfahrt zu machen, b) ein bildliches Zeichen an einer allge-mein zugänglichen Stelle am Wallfahrtsort abzulegen, das den erhaltenenGnadenerweis öffentlich bekannt gibt.

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