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Das ländliche Wohnhaus im Gerichtsbezirk Stainz : eine Untersuchung historischer Hausformen in der Weststeiermark
Entstehung
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8.4. Das Wohnhaus vulgo Brand, Pichling 61, OG Georgsberg

Das Gehöft vulgo Brand liegt im Ortsgebiet von Pichling,westlich der Bundesstraße in 360 m Seehöhe. Es umfaßt 5 ha, da-von je etwa die Hälfte Wiese und Acker. Der Viehstand beträgt 5Kühe bzw. Kalben, 2 Kälber, 3 Schweine und Hühner. Das Gehöftselbst besteht aus dem Wohnhaus, der Stallscheune, einem Schuppenund einer Holzhütte. Der Betrieb wird von Maria Köck und ihrerSchwester Theresia bewirtschaftet. Außer den zwei Frauen wohntzeitweise auch die Tochter der einen am Hof, die in Wien studiert.

Zur Hofgeschichte

Das Wohnhaus dürfte das erste Gebäude auf dieser Parzelle sein.Im Maria- Theresianischen Kataster der Stiftsherrschaft Stainz wirdunter der entsprechenden Urbarnummer 401 nur ein" Gründl" erwähnt,von dem ein Peter Hammer zu zinsen hat, aber keine Behausung, wiesie sonst in den meisten Fällen angeführt wird. Im JosefinischenKataster wird dann bereits ein Rucki Joseph vulgo Brentenwebererwähnt, dessen Grundertrag auf 32 fl 29 Xr geschätzt wird, wobeidie sechs Grundparzellen auf vier Lokalitäten verstreut sind, wasebenfalls für eine späte Ansiedlung spricht. Unter der Nummer 638wird die" Keusche 24" erwähnt, die sich im Hausgarten befin-det. 1793 übernehmen nach dem Tod der Katharina Ruggy, offenbarder Witwe nach Joseph Rucki aus dem JK, Joseph und Maria Ruggydie Besitzung bei einem Schätzwert von 700 fl, und nach dem Todseiner Frau wird Joseph Rugger 1819 Alleinbesitzer. 3 Im FK wirder als vulgo Brandtweber, Keuschler, als Besitzer genannt. DasGehöft besteht zu dieser Zeit aus Wohngebäude, Stall und Hofraum.Der bewirtschaftete Grund umfaßt 12 Parzellen, die aber nur 3 J1097,9 K1 Gesamtfläche ergeben, da die Parzellengröße nur zwi-schen 78,8 und 1001,6 K1 liegt. An Kulturgattungen kommen Wiese

1 StLA, MTK GH 348, Subrepartitions- Tabelle 1755.

2 StLA, JK Stainz 3, Nr. 638.

3 Die Schreibung des Namens variiert sehr stark, sie wurde jeweils unverändert

übernommen.

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